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    Bundesrat gegen Erhöhung der Prämienverbilligungen

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    SP, Grüne und die Mitte fordern eine höhere Prämienverbilligung für das Jahr 2023. Der Bundesrat ist jedoch dagegen, schreibt er heute in einer Antwort.

    AHV 21
    Bundesrat Alain Berset bei einer Medienkonferenz zur AHV 21. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • SP und Mitte möchten den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung im Jahr 2023 erhöhen.
    • So soll das Budget der Haushalte bald entlastet werden.
    • Dem Bundesrat gefällt dieser Vorschlag jedoch nicht.

    Die Coronavirus-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die erwartete Erhöhung der Krankenkassenprämien belasten das Budget der Haushalte immer stärker. Die SP, die Mitte und die Grünen fordern den Bundesrat auf, dies durch eine Erhöhung seines Beitrages für die Prämienverbilligungen abzufedern. Vorschläge, die der Regierung nicht gefallen.

    Angesichts des erwarteten Prämienschocks möchten die SP und die Mitte den Bundesbeitrag zur individuellen Prämienverbilligung im Jahr 2023 um 30 Prozent erhöhen.

    Natalie Imboden (Grüne/BE) ihrerseits fordert Massnahmen, um mindestens für 2023 den Kostenanstieg für die Prämienverbilligungen für die Bezügerinnnen und Bezüger auszugleichen.

    Natalie Imboden
    Natalie Imboden, Nationalrätin der Grünen. - Grüne Kanton Bern

    In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort erinnert der Bundesrat daran, dass der Anteil des Bundes an den Prämienverbilligungen 7,5 Prozent der Bruttokosten beträgt. Dieser Beitrag steige zusammen mit den Kosten der obligatorischen Versicherung. Es sei daher nicht notwendig, wegen steigender Prämien den Anteil einmalig zu erhöhen.

    Erhöhung für Staatskasse nicht tragbar

    Ausserdem würde eine Erhöhung des Bundesbeitrags um 30 Prozent rund eine Milliarde Franken kosten. Eine Ausgabe, die für die Bundesfinanzen nicht tragbar sei.

    Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die sozialen Absicherung in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Sie können frei bestimmen, wem sie eine Verbilligung gewähren und in welchem Umfang. Zudem hätten mehrere Kantone positive Rechnungsabschlüsse für 2021 vorgelegt – im Gegensatz zum Bund. Sie könnten eine Erhöhung der Prämienverbilligung deshalb einfacher finanzieren.

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