Standortgemeinden von Bundesasylzentren können mit dem SEM längere Öffnungszeiten vereinbaren. Dies sieht die neue Betriebsverordnung vor.
Asylzentren
Schliessung der Asylzentren wird von Bundesrätin Keller-Sutter geprüft. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anlässlich des schnelleren Asylverfahrens könnten neue Öffnungszeiten vereinbart werden.
  • Sie finden neu in Bundesasylzentren statt, die länger geöffnet haben sollen.

Am 1. März 2019 werden die beschleunigten Asylverfahren schweizweit eingeführt. Die meisten Verfahren finden neu in Asylzentren des Bundes statt. Die Asylsuchenden werden sich deshalb während höchstens 140 Tagen in diesen Zentren aufhalten. Aus diesem Grund hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Verordnung über den Betrieb der Bundeszentren grundlegend überarbeitet, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) heute Mittwoch mitteilte.

Angepasst wurden insbesondere die Bestimmungen zur Registrierung, zur Aufnahme, zur Unterbringung und Betreuung sowie die Zutritts-, Besuchs- und Ausgangsregelungen. Erkenntnisse aus dem Testbetrieb Zürich seien dabei einbezogen worden.

Generell gilt weiterhin die Regelung, dass die Bundeszentren täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet sind. Das SEM kann aber mit den Standortgemeinden der Zentren auch längere Öffnungszeiten vereinbaren. Im Bundeszentrum Bern ist dies bereits geschehen, in Boudry NE ist es ab 2019 geplant, wie das SEM schreibt.

Zusammen mit den Standortkantonen stellt der Bund mit der neuen Verordnung ausserdem sicher, dass schulpflichtige Kinder auch in den Zentren den Grundschulunterricht besuchen können. Die Verordnung tritt auf 1. März 2019 in Kraft.

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