Bund und Verbände arbeiten an Sozialstandards im Bahnverkehr

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Bern,

Das Bahnnetz der Schweiz soll für europäische Züge geöffnet werden – Grundlage dafür ist die Aktualisierung des Landverkehrsabkommens mit der EU.

Bahnverkehr
Durch die Aktualisierung des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU soll europäischen Zügen der Zugang zum Schweizer Bahnnetz ermöglicht werden. (Symbolbild) - dpa

Mit der Aktualisierung des Landverkehrsabkommens der Schweiz mit der EU soll das Bahnnetz für europäische Züge geöffnet werden. Bund, Personalverbände und Gewerkschaften arbeiten an einer Weisung, damit die hiesigen Sozialstandards eingehalten werden.

Am Mittwoch liess sich der Bundesrat über den Stand der Arbeiten informieren, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) mitteilte. Europäische Bahnunternehmen, die Fernzüge in die Schweiz anbieten möchten, müssen auf Schweizer Strecken das Schweizer Arbeitszeitgesetz einhalten. Branchenübliche Löhne sind Pflicht.

Eine Weisung des Bundes soll relevante Vorgaben dazu erläutern und regeln, wie diese umgesetzt werden müssen. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) pocht ihrerseits darauf, dass die Schweizer Sozialstandards eingehalten werden. Eine Weisung allein genüge nicht, schrieb sie. Ein gesetzlicher Rahmen sei der bessere Weg.

Ausländische Bahnen sollen Schweizer Tarifsystem übernehmen

Wer auf Schweizer Strecken fährt, soll verpflichtet werden können, das hiesige Tarifsystem zu übernehmen. In diesem Fall müssten die ausländischen Bahnen General- und Halbtaxabos anerkennen. Kooperationen der SBB im grenzüberschreitenden Personenverkehr – etwa mit DB, SNCF oder Trenitalia – bleiben uneingeschränkt möglich.

Festgelegt wird weiter das Verhältnis zu allfälligen Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Und es wird definiert, wie Kontrollen durchgeführt werden und wie festgestellte Verstösse geahndet werden. Bis im kommenden Sommer soll die Weisung vorliegen.

Züge von Bahnunternehmen aus Europa dürfen laut BAV in der Schweiz zudem nur fahren, wenn die Kapazität des Schienennetzes es zulässt. Sie dürfen den Taktfahrplan im Personen- und Güterverkehr nicht beeinträchtigen.

Auf der Strasse sichere das aufgearbeitete Landverkehrsabkommen Elemente der Schweizer Verkehrspolitik, schrieb das BAV weiter. Es nannte als Beispiele die 40-Tonnen-Limite und das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen. Gleiches gilt für den Marktzugang für Schweizer Strassentransportunternehmen in der EU und das Verbot von Inlandtransporten in der Schweiz durch EU-Transporteure.

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