Der Bund will im Integrationsprozess den Bedarf nach Bildungsangeboten für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene abklären.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund kann für spät zugewanderte Jugendliche keinen Integrationsprozess festlegen.
  • Die Kantone seien für Personen im Familiennachzug zuständig.
  • Der Bedarf an Bildungsangeboten soll aber geprüft werden.

Für spät zugewanderte Jugendliche, die nicht als Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene in der Schweiz leben, kann der Bund keinen verbindlichen Integrationsprozess festlegen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, eine Motion dazu abzulehnen. Abgeklärt wird aber der Bedarf an Bildungsangeboten.

Die ständerätliche Bildungskommission will den Bundesrat beauftragen, gemeinsam mit den Kantonen eine Lösung für die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittsaaten zu erarbeiten. Diese soll sich in der Zielsetzung an der Integrationsagenda für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene orientieren.

Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort, die Kantone seien für Personen im Familiennachzug zuständig. Anders als im Asylbereich könne der Bund demnach für diese Zielgruppe keinen verbindlichen Integrationsprozess festlegen. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme würden aber Ziele festgelegt.

Zudem werde bis Ende 2019 der Bedarf nach Bildungsangeboten für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene abgeklärt. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) hätten eine Studie in Auftrag gegeben. Diese Ergebnisse seien abzuwarten, schreibt der Bundesrat.

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