Um Identität, Nationalität oder Reiseweg von Asylsuchenden zu bestimmen, kann der Bund künftig auch elektronische Datenträger auswerten.
Asylsuchende Migration Datenträger Bundesrat
Der Bund wird voraussichtlich ab April 2025 auch Daten aus Smartphones, Computern und anderen elektronischen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchende auswerten. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bald wird der Bund zur Identifikation von Asylsuchenden auch Datenträger auswerten können.
  • Im Durchschnitt haben rund drei Viertel der Asylsuchenden keinerlei Ausweispapiere dabei.
  • In der Hälfte dieser Fälle könnten künftig elektronische Datenträger ausgewertet werden.
Ad

Der Bund kann voraussichtlich ab dem 1. April 2025 Daten aus Handys, Computern und anderen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchenden auswerten. Die Umsetzung einer vom Parlament verabschiedeten Vorlage führt zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand.

In operativer Hinsicht seien noch Arbeiten zur Entwicklung einer IT-Lösung erforderlich. Gleiches gelte für die Anpassung der Prozesse im Staatssekretariat für Migration (SEM). Ferner seien Arbeiten zur Rekrutierung und Schulung des Personals nötig.

Die Änderungen des Asylgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen träten voraussichtlich am 1. April 2025 in Kraft.

Asylsuchende Migration Datenträger Bundesrat
Fast drei Viertel der Asylsuchenden haben keine Ausweispapiere. Bei rund der Hälfte von ihnen geht der Bund davon aus, dass künftig Datenträger ausgewertet werden könnten. (Symbolbild) - keystone

Die neuen Aufgaben werden gemäss früheren Angaben des Bundesrats künftig durch Mitarbeitende in den sechs Bundesasylzentren wahrgenommen. Darunter fallen das Auslesen eines Datenträgers, die Zwischenspeicherung und die Auswertung der Erkenntnisse. Es sei davon auszugehen, dass dafür zusätzliches Personal benötigt werde – sechs zusätzliche Vollzeitstellen und sechs zusätzliche Teilzeitstellen.

Fünf Auswertungen pro Tag

Fast drei Viertel der Asylsuchenden haben durchschnittlich in den vergangenen Jahren keine Ausweispapiere abgegeben. Bei rund der Hälfte von ihnen geht der Bund davon aus, dass künftig verschiedene Datenträger ausgewertet werden könnten.

Asylsuchende Migration Datenträger Bundesrat
Der Bund erwartet Kosteneinsparungen: Das frühzeitige Vorliegen zusätzlicher Informationen zur Identität, Nationalität oder zum Reiseweg könne das Asylverfahren beschleunigen. (Symbolbild) - keystone

Es sei davon auszugehen, dass künftig pro Bundesasylzentrum pro Arbeitstag durchschnittlich fünf Auswertungsverfahren durchgeführt werden. Zu diesem Resultat gelangt der Bundesrat auf Grundlage des langjährigen Durchschnittswertes von 20'000 Asylgesuchen pro Jahr. Derzeit sind die Asylzahlen allerdings deutlich höher.

Verhältnismässigkeit wird immer geprüft

Mittel- und langfristig erwartet der Bund durch die neuen Auswertungsmöglichkeiten aber Kosteneinsparungen, wie es hiess. Durch das frühzeitige Vorliegen zusätzlicher Informationen zur Identität, zur Nationalität oder zum Reiseweg könne das Asylverfahren in Einzelfällen beschleunigt werden.

Finden Sie es richtig, dass der Bund künftig Daten aus Handys, Computern und anderen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchenden auswerten kann?

Asylsuchende sollen Datenträger nur aushändigen müssen, wenn Identität, Nationalität oder Reiseweg weder gestützt auf Identitätsausweise noch anders festgestellt werden können. Das SEM muss gemäss Verordnung für jeden Einzelfall vorgängig eine Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen. Ein zwangsweiser Entzug eines Datenträgers ist per Gesetz nicht vorgesehen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratParlamentMigrationGesetzDaten