Bund dehnt Meldepflicht für Passagierdaten aus
Fluggesellschaften, die aus Buenos Aires, Cancún, Colombo, Jerewan, Montego Bay, Podgorica, Puerto Plata, San José und Sharm-El-Sheikh in die Schweiz fliegen, müssen ab Ende Oktober Passagierdaten an die Schweizer Behörden melden. Das hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- Es hat aufgrund einer Risikoanalyse eine entsprechende Verfügung erlassen, wie am Donnerstag dem Bundesblatt zu entnehmen war.
Zuvor hatte der Bund bei den betroffenen Fluggesellschaften eine Konsultation durchgeführt.
Eingeführt werden soll die Meldepflicht laut Mitteilung ab dem 31. Oktober. Eine vorgängige Testphase könne von der Fluggesellschaft gewünscht werden.
Von der Meldepflicht verspricht sich das SEM Verbesserungen bei den Grenzkontrollen und der Bekämpfung von rechtswidrigen Einreisen. Die Daten müssen gleich nach dem Abflug übermittelt und 24 Stunden später gelöscht werden. Das SEM leitet die Daten von Gesetzes wegen automatisch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) weiter. Die Luftverkehrsunternehmen dürfen die Daten ausschliesslich zu Beweiszwecken aufbewahren.
Die Regelung für die Übermittlung von Passagierdaten gilt seit 2015. Seither dürfen offiziell die Daten sämtlicher Passagiere, die aus gewissen Orten einreisen, dem NDB übergeben werden. Die Meldepflicht gilt unbeschränkt. Eine solche gilt zum Beispiel bereits für Ankara, Bangkok, Kiew, St. Petersburg und Tripolis.