Die Parlamentarierin Garcia steht in der Kritik, weil sie kurz nach den Kantonswahlen die Partei wechselte. Das Bundesgericht hiess nun eine Beschwerde gut.
Beschwerde gut Isabel Garcia
Kantonsrätin Isabel Garcia (FDP) wechselte nach der Wahl die Partei. Das Bundesgericht hiess nun eine Beschwerde gut. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia wechselte kurz nach den Wahlen 2023 die Partei.
  • Kritiker wittern eine Täuschung der Wähler.
  • Das Bundesgericht hat eine diesbezügliche Beschwerde nun gutgeheissen.
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Mehrere Personen haben vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen den Erwahrungsbeschluss des Zürcher Kantonsrats im Fall Isabel Garcia eingelegt. Nun wird sich das Zürcher Verwaltungsgericht mit der Angelegenheit beschäftigen; die Bundesrichter hiessen die Beschwerde gut. Garcia hatte kurz nach den Kantonswahlen 2023 ihren Wechsel von der GLP zur FDP bekannt gegeben.

Gericht heisst Beschwerde gut

Im Raum steht der Verdacht, dass der Parteiwechsel bereits im Vorfeld geplant gewesen sei, wie unter anderem die «NZZ» berichtet. Besondere Brisanz erhält der Fall, weil Garcias Wechsel die Mehrheitsverhältnisse im Kantonsrat über den Haufen geworfen hatte. Mit ihrem Weggang verlor die «Klima-Allianz» ihren hauchdünnen Vorsprung von einem Sitz vor dem bürgerlichen Lager.

Benjamin Gautschi Beschwerde gut
Beschwerdeführer Benjamin Gautschi am Mittwoch vor dem Bundesgericht, das die Beschwerde gut hieß. - Keystone

Einer der grössten Kritiker Garcias ist ihr einstiger GLP-Mitstreiter Benjamin Gautschi. Der 32-Jährige glaubt nicht an eine spontane Entscheidung der Kantonsrätin. Garcia hingegen betonte einst, ihr Entschluss zum Wechsel sei erst nach der Wahl gefallen; heute äussert sie sich nicht mehr zur Causa.

Das kantonale Gericht wird nun klären müssen, ob Garcias Entscheid für den Parteiwechsel bereits während der Wahl bestand. Sollte dies der Fall sein, hätte sie laut der Mehrheit der Bundesrichter die Stimmbürger in die Irre geführt.

Demokratische Rechte verletzt?

Ein solches Vorgehen verhindere eine freie Bildung des Wählerwillens. Entsprechend entfalle die möglichst präzise Widerspiegelung der Auffassungen und Meinungen der Stimmbürger im Parlament. Letztlich würden demokratische Rechte empfindlich verletzt.

Grundsätzlich waren sich die Richter jedoch einig, dass das Zürcher Recht einen Parteiwechsel nicht generell verbietet. Zugleich liessen sie durchscheinen, dass das Vorgehen Garcias ihrer politischen Glaubwürdigkeit wenig zuträglich sei.

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