Bern und Brüssel vor Regelung der Übergangs-Zusammenarbeit
Die Schweiz und die EU regeln ihre Zusammenarbeit bis zum neuen Vertragspaket – mit Übergangslösungen etwa bei Forschung und Strom.

Die Schweiz und die EU wollen ihre Zusammenarbeit für den Zeitraum regeln, bis das neu ausgehandelte Vertragspaket in Kraft treten kann. Die Abkommen, Protokolle und Erklärungen sind bis Ende Oktober in einer Vernehmlassung.
Der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maroš Šefčovič werden am (morgigen) Dienstag in Brüssel eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen. Das teilte das Schweizer Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Montagabend mit.
Geregelt werden unter anderem der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Weiter gibt es eine Übergangsregelung im Bereich Forschung und Innovation rückwirkend ab 1. Januar 2025. Schweizer Forschende und Innovatoren erhalten Zugang zu den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe.
Zusammenarbeit auf vielen Ebenen
Vorübergehend geregelt wird auch die Zusammenarbeit für den sicheren und reibungslosen Betrieb der Stromnetze. Die Schweiz wird an den Gesundheitsinstrumenten der EU auf technischem Niveau beteiligt. Der Mitte 2024 wieder aufgenommene Finanzmarktdialog soll wieder aufgenommen werden.
Gemäss der Erklärung unterstützen beide Seiten den erfolgreichen Abschluss des Ratifikationsprozesses und festigen ihre bilateralen Beziehungen, wie es in der Mitteilung hiess. Die Erklärung, die nun unterzeichnet wird, gehört zu den Vernehmlassungsunterlagen. Ab 2026 soll das Parlament über das EU-Vertragspaket entscheiden können.