Bern und Brüssel vor Regelung der Übergangs-Zusammenarbeit

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Bern,

Die Schweiz und die EU regeln ihre Zusammenarbeit bis zum neuen Vertragspaket – mit Übergangslösungen etwa bei Forschung und Strom.

EU Cassis
Aussenminister Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maros Sefcovic haben in Brüssel eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. (Archivbild) - keystone

Die Schweiz und die EU wollen ihre Zusammenarbeit für den Zeitraum regeln, bis das neu ausgehandelte Vertragspaket in Kraft treten kann. Die Abkommen, Protokolle und Erklärungen sind bis Ende Oktober in einer Vernehmlassung.

Der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maroš Šefčovič werden am (morgigen) Dienstag in Brüssel eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen. Das teilte das Schweizer Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Montagabend mit.

Geregelt werden unter anderem der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Weiter gibt es eine Übergangsregelung im Bereich Forschung und Innovation rückwirkend ab 1. Januar 2025. Schweizer Forschende und Innovatoren erhalten Zugang zu den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe.

Zusammenarbeit auf vielen Ebenen

Vorübergehend geregelt wird auch die Zusammenarbeit für den sicheren und reibungslosen Betrieb der Stromnetze. Die Schweiz wird an den Gesundheitsinstrumenten der EU auf technischem Niveau beteiligt. Der Mitte 2024 wieder aufgenommene Finanzmarktdialog soll wieder aufgenommen werden.

Gemäss der Erklärung unterstützen beide Seiten den erfolgreichen Abschluss des Ratifikationsprozesses und festigen ihre bilateralen Beziehungen, wie es in der Mitteilung hiess. Die Erklärung, die nun unterzeichnet wird, gehört zu den Vernehmlassungsunterlagen. Ab 2026 soll das Parlament über das EU-Vertragspaket entscheiden können.

Kommentare

User #1957 (nicht angemeldet)

Insgesamt verfügen die Schweiz und die EU über 140 bilaterale Abkommen. Die Pflicht zur dynamischen Rechtsübernahme im Rahmen der Bilateralen III beschränkt sich jedoch auf sechs bilaterale Abkommen mit denen die Schweiz am europäischen Binnenmarkt teilnimmt. Dazu gehören vier bestehende Binnenmarktabkommen (Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, technische Handelshemmnisse) und die zwei neuen Binnenmarktabkommen Strom und Lebensmittelsicherheit. Alles in allem sind also nur 4,3% unserer Abkommen mit der EU davon betroffen. Das Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 ist nicht Teil der Bilateralen III und untersteht daher auch nicht den institutionellen Regeln.

User #3608 (nicht angemeldet)

Noch nicht einmal darüber das VOlk befragt und schon werden die "Übergangsregelungen" festgelegt.

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