Die Behördenkommunikation vor Abstimmungen wird von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) künftig genauer untersucht.
Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die GPK will die Behördenkommunikation genauer unter die Lupe nehmen.
  • Für das laufende Jahr 2022 sind zwei neue Inspektionen geplant.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte werden im laufenden Jahr die Behördenkommunikation vor Abstimmungen genauer unter die Lupe nehmen. Es ist eine von zwei neuen Inspektionen im Jahr 2022. Das teilten die Parlamentsdienste am Donnerstag mit.

Demnach wird die Behördenkommunikation vor Abstimmungen von der zuständigen Subkommission der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) durchgeführt. Eine andere Subkommission der Ständeratskommission (GPK-S) misst gleichzeitig die Wirkung in der Entwicklungszusammenarbeit.

Bei sogenannten Inspektionen evaluiert die unabhängige Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) die Sachlage. Danach hält sie ihre Erkenntnisse in einem Bericht an die zuständige GPK fest. Diese wiederum kann im Anschluss Empfehlungen abgeben, Vorstösse zuhanden des Parlaments einreichen und dergleichen.

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