Baufläche ausserhalb der Bauzone darf um bis zwei Prozent wachsen

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Bern,

Der Bundesrat begrenzt das Bauen ausserhalb von Bauzonen: Die Zahl der Gebäude und Flächen darf nur um zwei Prozent wachsen.

Bauzonen
Bauten ausserhalb von Bauzonen bleiben möglich – aber nur noch im Rahmen einer zweiprozentigen Zunahme. (Symbolbild) - dpa

Der Bundesrat setzt eine Grenze für das Bauen ausserhalb eingezonter Gebiete. Die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche dürfen dort noch um zwei Prozent wachsen. Die Trägerorganisationen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative zeigen sich besorgt.

Die obere Limite beschloss der Bundesrat am Mittwoch mit der Inkraftsetzung der zweiten Etappe der Raumplanungsrevision. Am 29. September 2023 verabschiedete das Parlament die Vorlage dazu. Das Datum gilt deshalb als Stichtag für die noch mögliche Zunahme an überbauten Flächen ausserhalb von Bauzonen.

Im Gesetz beschloss das Parlament ein Stabilisierungsziel. Hatte der Bundesrat in der Vernehmlassung zur Verordnung noch eine Zunahme von bis zu 1 Prozent an Gebäuden und versiegelten Flächen vorgeschlagen, setzte er die obere Limite nun bei zwei Prozent.

Zwei Prozent sorgen für Diskussionen

Beim Start der Vernehmlassung im Juni 2024 standen laut Bundesrat rund 620'000 Gebäude ausserhalb von Bauzonen. Laut damaligen Angaben entstehen jährlich im Mittel 500 Bauten ausserhalb der Bauzone; die zwei Prozent würden einer Zunahme von 12'400 Bauten entsprechen.

«Mit den neuen Vorgaben kann rund zwanzig Jahre lang weitergebaut werden wie bisher», kritisiert Elena Strozzi von Pro Natura auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) hingegen hatte auf die nun beschlossenen 102 Prozent Zunahme gepocht.

Schon in den Parlamentsberatungen sei explizit dieser Wert genannt worden, schrieb die SAB in ihrer Vernehmlassung zur Verordnung. Auch die SVP hatte das vorgeschlagene eine Prozent Zunahme kritisiert. Es sei ungerecht gegenüber Kantonen, die bisher vorsichtig und zurückhaltend mit dem Erteilen von Baugenehmigungen umgegangen seien.

Kritik von Landschaftsinitiantinnen

Steigt in einem Kanton die Zahl der Gebäude ausserhalb von Bauzonen stärker an, müssen Gebäude abgebrochen respektive versiegelte Flächen wieder frei gemacht werden. Das Gesetz sieht dafür unter gewissen Bedingungen eine Abbruchprämie vom Kanton vor. An diesen Prämien kann sich der Bund beteiligen.

Das Parlament hatte das revidierte Raumplanungsgesetz mit der Stabilisierung des Bauens ausserhalb des Baugebiets zum Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative gemacht. Die Initiantinnen und Initianten zogen ihr Begehren daraufhin zurück.

Zur Inkraftsetzung äussert sich die Trägerschaft der Initiative besorgt. Bundesrat und Parlament hätten versprochen, die Zahl der Gebäude und versiegelten Flächen im Nichtbaugebiet zu stabilisieren, schrieb sie am Mittwoch. Vollzogen werde nun aber das Gegenteil der gesetzlichen Ziele.

Kantone sollen Verantwortung übernehmen

Die Landschaftsinitiative-Trägerschaft ruft die Kantone daher auf, die raumplanerischen Ziele ernst zu nehmen. Die Situation für Natur, Landschaft, Biodiversität sowie Siedlungsstruktur und Baukultur sei zu verbessern.

Störend ist für sie auch, dass bestehende Gastronomiebetriebe ausserhalb der Bauzonen ersetzt und vergrössert werden dürfen. Sie kritisiert dabei, dass die Bettenzahl von seit 1980 bestehenden Hotels auf bis zu 120 erweitert werden dürfe. Für Restaurants sei eine Erhöhung der Sitzplätze auf maximal 100 zulässig.

Die Neuerungen treten gestaffelt in Kraft. Der erste Teil gilt am 1. Januar 2026, der zweite Teil am 1. Juli 2026. Von jenem Datum an müssen die Kantone in fünf Jahren eine Strategie zur Stabilisierung des Bauens ausserhalb der Bauzone festlegen.

Kommentare

User #1033 (nicht angemeldet)

die regenmassen machen sich auf den weg.

User #2841 (nicht angemeldet)

Erst wenn der letzte Quadratmeter verbaut ist merken auch die Grünen Städter, dass man Beton nicht essen kann.

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