BAG-Chefin Levi: Ab 2028 kommt Prämienverbilligung zum Tragen
Ab nächstem Jahr treten bedeutende Reformen im Gesundheitssektor in Kraft, die finanzielle Entlastungen für die Bevölkerung versprechen.

Die höheren Prämienverbilligungen durch die Kantone sollten 2028 Wirkung entfalten und die Bevölkerung entlasten. Auch die Kostenfestlegung durch den Bundesrat wirkt sich ab 2026 aus, wie BAG-Direktorin Anne Levi sagte.
Die Kantone müssten ab 2028 rund 470 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligungen aufwenden, sagte die Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) am Dienstag vor den Bundeshausmedien in Bern. Das beginne aufsteigend 2026 mit 3,5 Prozent bis zu 7,5 Prozent im Endausbau. Ziel dabei sei auch eine Angleichung der kantonal sehr unterschiedlichen Verbilligungen. Ab 2028 seien die Beiträge fix.
Kostenfestlegung und einheitliche Finanzierung
Eine weitere Neuerung ab 2026 ist neben der Kostenfestlegung auf die kommenden vier Jahre hinaus die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie Levi weiter sagte. Finanzielle Anreize gebe es dabei für Leistungen zuhause oder in einer Einrichtung nicht mehr. Die Qualität stehe im Zentrum.
Im Weiteren erinnerte Levi daran, dass «die Entwicklung im Gesundheitswesen eine Daueraufgabe sei». Mit der Alterung der Bevölkerung würden Krankheiten und damit Kosten zunehmen. Der Kampf gegen Doppelspurigkeiten und Fehlanreize ende nicht.
Das zweite Kostendämpfungspaket
Das Parlament habe aber im März dem zweiten Kostendämpfungspaket zugestimmt, das ab 2026 umgesetzt werde. Dabei geht es unter anderem um die Weitergabe von Mengenrabatten oder die Nutzung von Versichertendaten durch die Krankenkassen, um günstigere Methoden vorzuschlagen.