Ausländische Onlinehändler werden zur Kasse gebeten

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Künftig werden ausländische Online-Versandplattformen zur Kasse gebeten.

    mehrwertsteuer
    Der Bundesrat hat die Botschaft zum Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. (Themenbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ausländische elektronische Plattformen sollen künftig als Leistungserbringer gelten.
    • Somit werden diese neu der Mehrwertsteuer unterstellt.
    • Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Änderung des Gesetzes am Freitag.

    Online-Versandplattformen aus dem Ausland, die in der Schweiz verkaufen, sollen neu eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die diese neue Regelung beinhaltet.

    Neu sollen ausländische elektronische Plattformen wie Internet-Marktplätze selbst als Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen gelten. Dies, wenn sie in die Schweiz liefern. Und nicht mehr die Unternehmen, die ihre Produkte über diese Plattformen vertreiben. So sollen diese ausländischen Versandplattformen neu der Mehrwertsteuer unterstellt werden.

    Mehreinnahmen in Millionenhöhe erwartet

    Schweizer Online-Versandplattformen bezahlen bereits heute eine Mehrwertsteuer. Diese steuerliche Benachteiligung würde mit der Gesetzesänderung aufgehoben. Die Mehreinnahmen dieser Reform werden gemäss Mitteilung des Bundesrats pro Jahr auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.

    MWST
    Die alte Schweizer Mehrwertsteuer auf einer Rechnung. (Symbolbild) - Keystone

    Die Reform führt aber auch zu einem Mehraufwand in der Verwaltung. Der Bund rechnet damit, dass acht neue Vollzeitstellen geschaffen werden müssen.

    Weiter wird für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen eine neue Steuerausnahme eingeführt. Sportveranstaltungen sind schon heute von der Mehrwertsteuer befreit. Damit werde diese Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen beseitigt, heisst es in der Botschaft des Bundesrats.

    Reduzierter Steuersatz für Produkte der Monatshygiene

    Weiter sieht die Gesetzesrevision vor, dass ausländische Tour Operators von der Steuerpflicht befreit werden. Dies, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Und schliesslich soll für Produkte der Monatshygiene künftig ein reduzierter Steuersatz gelten.

    Mit den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz werden Vorstösse umgesetzt, die das Parlament beschloss. Die Gesetzesrevision geht nun an das Parlament.

    Kommentare

    Weiterlesen

    19 Interaktionen
    Zur Dämpfung
    Ständerat
    25 Interaktionen
    27 zu 13 Stimmen

    MEHR AUS STADT BERN

    SCB-Boykott
    Fan-Proteste
    2 Interaktionen
    6 Monate nach Wahlen
    Die 27-jährige Flügelstürmerin Josephine Afua Kyerewaa Bonsu. - Daniel Zaugg
    3 Interaktionen
    Neu bei YB
    Kuratorin Kathleen Bühler.
    Kunstmuseum Bern