Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Künftig werden ausländische Online-Versandplattformen zur Kasse gebeten.
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Der Bundesrat hat die Botschaft zum Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. (Themenbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ausländische elektronische Plattformen sollen künftig als Leistungserbringer gelten.
  • Somit werden diese neu der Mehrwertsteuer unterstellt.
  • Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Änderung des Gesetzes am Freitag.

Online-Versandplattformen aus dem Ausland, die in der Schweiz verkaufen, sollen neu eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, die diese neue Regelung beinhaltet.

Neu sollen ausländische elektronische Plattformen wie Internet-Marktplätze selbst als Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen gelten. Dies, wenn sie in die Schweiz liefern. Und nicht mehr die Unternehmen, die ihre Produkte über diese Plattformen vertreiben. So sollen diese ausländischen Versandplattformen neu der Mehrwertsteuer unterstellt werden.

Mehreinnahmen in Millionenhöhe erwartet

Schweizer Online-Versandplattformen bezahlen bereits heute eine Mehrwertsteuer. Diese steuerliche Benachteiligung würde mit der Gesetzesänderung aufgehoben. Die Mehreinnahmen dieser Reform werden gemäss Mitteilung des Bundesrats pro Jahr auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.

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Die alte Schweizer Mehrwertsteuer auf einer Rechnung. (Symbolbild) - Keystone

Die Reform führt aber auch zu einem Mehraufwand in der Verwaltung. Der Bund rechnet damit, dass acht neue Vollzeitstellen geschaffen werden müssen.

Weiter wird für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen eine neue Steuerausnahme eingeführt. Sportveranstaltungen sind schon heute von der Mehrwertsteuer befreit. Damit werde diese Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen beseitigt, heisst es in der Botschaft des Bundesrats.

Reduzierter Steuersatz für Produkte der Monatshygiene

Weiter sieht die Gesetzesrevision vor, dass ausländische Tour Operators von der Steuerpflicht befreit werden. Dies, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Und schliesslich soll für Produkte der Monatshygiene künftig ein reduzierter Steuersatz gelten.

Mit den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz werden Vorstösse umgesetzt, die das Parlament beschloss. Die Gesetzesrevision geht nun an das Parlament.

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