Hass

    Aufruf zu Hass und Gewalt gegen das Geschlecht soll strafbar werden

    Keystone-SDA
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    Bern,

    In Zukunft soll der Aufruf zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts strafbar werden. So lautet der Entschluss der zuständigen Nationalrats-Kommission.

    Nationalrat
    Am Dienstag debattierte der Nationalrat die «Service-citoyen-Initiative», traf jedoch noch keine Entscheidung. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Aufruf zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts sollen unter Strafe gestellt werden.
    • Die Anti-Rassismus-Strafnorm im Strafgesetzbuch soll entsprechend ergänzt werden.
    • So lautet der Entschluss der zuständigen Kommission des Nationalrats.

    Der Aufruf zu Hass und Gewalt sowie Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sollen unter Strafe gestellt werden. Die zuständige Kommission des Nationalrats will die Anti-Rassismus-Strafnorm im Strafgesetzbuch entsprechend ergänzen.

    Die Kommission gab sechs identischen parlamentarischen Initiativen von Nationalrätinnen aus mehreren Fraktionen mit 16 zu 6 Stimmen Folge. Dies teilten die Parlamentsdienste mit. Sie verlangen, dass der Artikel 261bis des Strafgesetzbuches ein weiteres Mal erweitert wird.

    Nicht nur Diskriminierungen oder Aufrufe zu Gewalt auf Grund von Rasse, Ethnie, Religion und sexueller Orientierung sollen strafbar sein. Auch wenn solche Taten auf Grund des Geschlechts verübt werden, sollen sie neu unter Strafe stehen.

    Sexismus als inakzeptable Verletzung der Menschenwürde

    Sexismus stelle eine inakzeptable Verletzung der Menschenwürde dar, die strafbar sein solle, begründete die Mehrheit ihre Position. Die sechs Initiativen gehen nun an die Ständeratskommission. Sagt sie Ja, kann eine Vorlage ausgearbeitet werden.

    Eingereicht haben die Initiativen Min Li Marti (SP/ZH), Marianne Binder-Keller (Mitte/AG), Jacqueline de Quattro (FDP/VD), Sibel Arslan (Grüne/BS), Lilian Studer (EVP/AG) und Kathrin Bertschy (GLP/BE).

    Der Schutz vor Diskriminierung für Homosexuelle ist erst seit kurzem in der Anti-Rassismus-Strafnorm geregelt. Diese Erweiterung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches hiess das Stimmvolk im Februar 2020 an der Urne gut. Wer gegen die Strafnorm verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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