Am Donnerstag befindet die Rechtskommission des Ständerats über die Gesetze im Kampf gegen den Terrorismus. Amnesty International warnt vor drastischen Folgen.
Anti-Terror-Übung am Hauptbahnhof Bremen
Eine Anti-Terror-Übung: Polizisten führen einen fiktiven Attentäter im Bremer Hauptbahnhof nach einen gespielten Anschlag ab. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Ständerats berät am Donnerstag über die Terrorismus-Gesetzgebung.
  • Amnesty International warnt im Voraus vor drastischen Folgen solcher Befugnisse.
  • So könnten bereits Kinder ab zwölf Jahren von polizeiliche Massnahmen betroffen sein.

Durch die Anti-Terrorismus-Gesetzgebung sollen verdächtige Personen künftig besser überwacht werden. Die Polizei wäre folge dessen befähigt Hausarrest, Reiseverbot und elektronische Überwachungen anzuordnen. Die Rechtskommission des Ständerats wird am Donnerstag über die Gesetzgebung befinden.

Massnahmen greifen schon für Zwölfjährige

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International warnt derzeit in einer Medienmitteilung vor den drastischen Folgen dieser Gesetze. Das vorgeschlagene Bundesgesetz über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) gehe zu weit.

Demnach könnten Minderjährige ab 15 Jahren unter Hausarrest gestellt werden. Alle anderen Massnahmen würden schon für Kinder ab dem Alter von zwölf Jahren gelten. Die Massnahmen würden keine angemessenen Schutzmechanismen beinhalten, was zu willkürlicher und diskriminierender Anwendung führen könnte.

Massnahmen-Anordnung nach Ermessen

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) könnte gemäss Amnesty die Massnahmen nach freiem Ermessen anordnen. «Diese Schwelle ist viel zu tief. Sie garantiert keine Rechtssicherheit und sie birgt die Gefahr missbräuchlicher Anwendung.» Dies schreibt Amnesty im Communiqué.

Karin Keller-Suter
Bundesrätin Karin Keller-Sutter an der Pressekonferenz im Mai 2019 zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. - Keystone

Der Kampagnenkoordinator Patrick Walder findet ebenfalls, dass geeignete Massnahmen zur zivilen Sicherheit ergriffen werden müssen. Diese müssten jedoch «immer Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte respektieren».

Menschen ihrer Freiheit zu berauben, ohne die Möglichkeit auf eine Anfechtung, verstosse gegen die Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz.

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