Die Polizei soll Personen ohne Strafverfahren unter Hausarrest stellen dürfen, wenn von ihnen eine terroristische Gefahr ausgehen könnte. Das schlägt der Bundesrat vor. Er will die Möglichkeiten der Polizei im Umgang mit Gefährdern generell ausweiten.
Der Bundesrat will Gefährder unter Hausarrest stellen.
Der Bundesrat will Gefährder unter Hausarrest stellen. - Keystone

Terrorismus könne nicht mit den Mitteln des Strafrechts allein bekämpft werden, schreibt der Bundesrat. Die Radikalisierung von Personen hin zum Terrorismus erfordere frühzeitige staatliche Interventionen.

Das Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat, soll solche Interventionen ermöglichen.

Die Massnahmen sollen zum einen dann eingesetzt werden, wenn von einer Person eine gewisse Gefahr ausgeht, die Hinweise aber für die Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen soll das Gesetz den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

Kaskade von Massnahmen

Die Massnahmen sind als Kaskade gedacht: Eine schärfere soll erst ausgesprochen werden, wenn eine mildere nicht ausreicht. Der Hausarrest ist das letzte Mittel. Nötig wäre dafür eine richterliche Genehmigung.

Vorher könnte die Polizei Gefährdern den Zugang zu einem bestimmten Gebiet oder Rayon verbieten oder ihnen vorschreiben, ein bestimmtes Gebiet nicht zu verlassen. Weiter sind eine Meldepflicht bei den Behörden sowie ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Reisepasses oder der Identitätskarte.

Handyortung und Fussfesseln
Um die Einhaltung der Massnahmen kontrollieren zu können, soll die Polizei die Handys der Betroffenen orten dürfen. Auch elektronische Fussfesseln will der Bundesrat für Gefährder vorsehen. Die Massnahmen wären zeitlich begrenzt, und die betroffene Person könnte sich vor Gericht dagegen wehren.

Eine generelle Präventivhaft schlägt der Bundesrat nicht vor. Hingegen will er einen neuen Haftgrund schaffen für radikalisierte Ausländerinnen und Ausländer, die des Landes verwiesen werden sollen. Damit soll der Vollzug der Landesverweisung sichergestellt werden.

Verdeckte Fahndung im Internet

Das Bundesamt für Polizei (fedpol), das für die Anordnung der neuen polizeilichen Massnahmen zuständig wäre, soll auch neue Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung erhalten. Dazu gehört die verdeckte Fahndung im Internet. Schliesslich will der Bundesrat den verschiedenen Behörden ermöglichen, personenbezogene Informationen auszutauschen.

Die Schaffung einer solchen Gesetzesvorlage verlange besondere Sorgfalt, weil fundamentale Grund- und Menschenrechtsgarantien eingeschränkt würden, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Den Prinzipien der Verhältnismässigkeit und dem Bestimmtheitsgebot werde entsprechend Beachtung geschenkt.

Likes auf Social Media

Das fedpol soll die Massnahmen dann verfügen, wenn aufgrund «begründeter Anhaltspunkte» angenommen werden muss, dass eine Person eine terroristische Straftat begehen könnte. Das ist gemäss dem Bericht des Bundesrates zum Beispiel dann der Fall, wenn die Person Kontakt zu Personen pflegt, die zu terroristischer Gewalt aufrufen.

Auch das Erstellen von Social-Media-Profilen und das Weiterverbreitung und «liken» terroristischer Inhalte könnte ein Anhaltspunkt sein. Als weiteres Beispiel nennt der Bundesrat Vorkehrungen, die auf eine Reise in Konfliktgebiete schliessen lassen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Polizei soll Personen ohne Strafverfahren unter Hausarrest stellen dürfen, hat der Bundesrat entschieden.
  • Um gegen die Radikalisierung vorzugehen, sind frühzeitige Interventionen notwendig.

Gesinnung genügt nicht

Die Anhaltspunkte müssten konkret und aktuell sein, hält er fest. Das blosse Hörensagen von Drittpersonen sei nicht ausreichend. Zudem dürfe eine Ideologie und Gesinnung alleine nicht Auslöser präventiv-polizeilicher Massnahmen sein. Anhaltspunkte müssten nicht nur für die terroristische Ideologie einer Person bestehen, sondern auch dafür, dass sich diese durch bestimmte Handlungen manifestiert habe.

"Erst wenn sich die Radikalisierung einer Person durch ein Verhalten in einer Art und Weise manifestiert, dass sie künftig in eine terroristische Straftat überzugehen droht, ist staatliches Handeln angezeigt und gerechtfertigt», schreibt der Bundesrat.

Hürden für chemische Substanzen

Der Bundesrat hat am Freitag auch ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das den Zugang zu chemischen Substanzen erschwert, die einfach zu terroristischen Zwecken missbraucht werden können. Es geht um sogenannte Vorläuferstoffe zur Herstellung von Bomben wie etwa Dünge- und Reinigungsmittel.

Die Regelungen gelten für Privatpersonen, nicht aber für Berufsleute wie Bauern. Bei diesen setzt der Bundesrat auf Eigenkontrolle und Sensibilisierung, um allfälligem Missbrauch entgegenzutreten.

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