Bundesrat Alain Berset stellt die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» vor den Medien vor.
Medienkonferenz mit Bundesrat Alain Berset zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrat Alain Berset stellt das neue Tabakwerbeverbot vor.
  • In einem ersten Schritt werden Werbespots in Radio, TV und Kino verboten.
  • Ab 2026 wird das Verbot auch auf Internetseiten ohne Alterskontrollen ausgeweitet.
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Am 13. Februar 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. An der heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, wie diese umgesetzt werden soll.

Tabakwerbung Alain Berset
Ein Plakat wirbt für ein Ja zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». - keystone

Ab voraussichtlich Mitte 2024 sollen die ersten Verbote greifen – diese Verschärfung hat das Parlament bereits 2021 verabschiedet. Davon betroffen sind Werbespots in Radio und Fernsehen sowie im Kino für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Auch die Abgabe von Gratismustern und das Sponsern von nationalen Anlässen für minderjähriges Publikum ist nicht mehr erlaubt. Schliesslich werden die Tabakprodukte auch von jeglichen Sportanlässen verbannt.

Wie haben Sie bei der Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» gestimmt?

Ab 2026 sollen zur Umsetzung der Volksinitiative weitergehende Verbote eingeführt werden. Damit würden auch Inserate in Zeitungen und Plakate an Kiosken verboten. Im Internet würde das Anpreisen von Tabakprodukten an Minderjährige untersagt. Seiten mit einem Alterskontrollsystem wären jedoch von dieser Massnahme ausgeschlossen.

Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Kiosken und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, soll Tabakwerbung untersagt werden. Die Zigaretten-Päckli an den Kiosken seien damit nicht gemeint, präzisiert BAG-Direktorin Anne Lévy. Die Verkaufsstellen können diese also weiterhin offen zeigen.

Die Kontrolle über die Einhaltung der Verbote bleibt Aufgabe der Kantone, wie Alain Berset erklärt. Einzig die Aufsicht über die Einschränkungen im Internet soll Aufgabe des BAG werden.

Eine Botschaft zur Änderung des Tabakproduktegesetzes geht nun an das Parlament.

Werbeausgaben gemeinsam offenlegen

Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat seine Ideen zur Umsetzung der Volksinitiative in eine Vernehmlassung geschickt. Zu seinen Vorschlägen gehörte auch, dass die Tabakindustrie ihre Werbeausgaben offenlegen muss.

Daran hält der Bundesrat fest. Er schlägt dem Parlament jetzt vor, dass die Unternehmen die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen können, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Tabakwerbung
Zigarettenwerbung verheisst Positives - und verschweigt die gesundheitlichen Schäden. (Archiv- und Symbolbild) - keystone

In der Vernehmlassung stiessen die Vorschläge des Bundesrats bei der Werbewirtschaft und bei der Tabakindustrie auf harsche Kritik. Auch die SVP und die Mitte bezeichneten die Meldepflicht als «nicht nachvollziehbar». Sie sei nicht Thema der Initiative gewesen, und dahingehende Anträge seien im Parlament abgelehnt worden. Die Mitte unterstützte aber die Vorlage grundsätzlich, auch Links-Grün und Gesundheitsorganisationen begrüssten die Vorschläge.

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