Franken

666 Millionen Franken für EU-Forschungsprogramme

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat hat einem entsprechenden Nachtragskredit zugestimmt, womit sich die Schweiz eine Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen mit Pflichtbeitrag sichert.

Ständerat
Mit 25 zu 15 Stimmen und mit zwei Enthaltungen überwies der Ständerat am Donnerstag eine Motion von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) an den Bundesrat. (Archivbild) - keystone

Die Schweiz soll sich mit einem Pflichtbeitrag wieder den vollen Zugang für die EU-Forschungsprogramme sichern. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat einem entsprechenden Nachtragskredit zugestimmt.

Schweizer Forschende können seit Kurzem wieder an EU-Programmen teilnehmen. Die Übergangsbestimmung ist mit einem Pflichtbetrag verbunden. Der Bundesrat beantragt dafür 666 Millionen Franken.

Am Dienstag gab die kleine Kammer grünes Licht dafür. Mit 36 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte sie einen Antrag auf Streichung des Kredits für die EU-Forschungsprogramme ab.

Nationalrat entscheidet über Finanzierung

Nun ist der Nationalrat am Zug. Sagt auch er Ja, ist die Teilnahme von Forschenden in der Schweiz an den Ausschreibungen der EU des Jahres 2025 finanziert.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter machte geltend, dass die Schuldenbremse auch mit Annahme des umfangreichen Nachtragskredits Ende Jahr eingehalten werden könne.

Grund dafür seien die nicht ausgeschöpften Voranschlagskredite, sogenannte Kreditreste. In den Jahren 2015 bis 2024 hätten sich diese im ordentlichen Haushalt auf durchschnittlich 2,3 Milliarden Franken belaufen.

Wiederassoziierung und ihre Kosten

Die Wiederassoziierung der Schweiz an die Forschungsprogramme war Teil der Verhandlungen über das Gesamtpaket Schweiz-EU. Seit Anfang Jahr können Forschende wieder an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe, Euratom sowie Digital Europe teilnehmen.

Zwischen 2021 und 2024 war die Schweiz von einer Finanzierung durch die EU ausgeschlossen und hatte stattdessen eine nationale Finanzierung bereitgestellt.

Der nun fällige Pflichtbeitrag für die erneute Teilnahme an den EU-Programmen könne nicht mit den für die Übergangsmassnahmen eingestellten Mitteln kompensiert werden, sagte Keller-Sutter.

Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) äusserte dagegen die Befürchtung, dass die Kreditreste nicht ausreichen könnten, um den hohen Nachtragskredit zu kompensieren. «Dieser Nachtrag ist nicht konform mit der Schuldenbremse.» Die Übergangslösung, die nach dem vorübergehenden Ausschluss der Schweiz von den Programmen gefunden wurde, sei effizient und genüge.

Kommentare

User #3417 (nicht angemeldet)

Himmel traurig was da im Affenfelsen in Bern beschlossen wird schämt Euch falls Ihr wisst was schämen heisst Pfui dr Teufel

User #2954 (nicht angemeldet)

Und für die Finanzierung der 13.AHV-Rente ist man immer noch am studieren, woher man das Geld klauen will. Geht's noch?

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