500'000 Franken im Jahr für Schutz von gefährdeten Minderheiten

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    Bern,

    Der Bundesrat will sich an den Kosten zum Schutz von besonders gefährdeten Minderheiten beteiligen. Baulichen Massnahmen ist eine Möglichkeit dafür.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bund zahlt im Jahr maximal 500'000 Franken zum Schutz von gefährdeten Minderheiten.
    • Eine Ausbildung an Waffen ist indes von Bundesbeiträgen ausgeschlossen.

    Maximal 500'000 Franken im Jahr will der Bundesrat an die Kosten für den Schutz von besonders gefährdeten Minderheiten – namentlich jüdische oder muslimische Gemeinschaften – beisteuern. Unterstützen will er bauliche Massnahmen sowie Ausbildungen und Sensibilisierung.

    In der Verordnung, zu der bis 7. Mai eine Vernehmlassung läuft, stützt sich der Bundesrat auf ein Konzept des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS), wie das Bundesamt für Justiz heute Mittwoch mitteilte. Auch im Konzept des SVS wurde der Höchstbetrag von 500'000 Franken im Jahr für den Schutz gefährdeter Minderheiten genannt.

    Bauliches, Ausbildung, Information

    Der Bund soll sich an baulichen Massnahmen beteiligen können, etwa Zäunen, Mauern oder Kameras und Alarmanlagen. Auch die Ausbildung für das Erkennen von Risiken oder die Abwehr von Bedrohungen kann der Bund unterstützen. Bundesgelder könnten zudem für Information und Sensibilisierung verwendet werden.

    Eine Ausbildung an Waffen ist indes von Bundesbeiträgen ausgeschlossen, wie es in den Erläuterungen des Bundesrates zur Verordnung heisst. Ebenso leistet der Bund keine Beiträge an die Kosten für Sicherheitspersonal.

    Hohe Eigenleistungen

    Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der anrechenbaren Kosten. Der Bundesrat will so sicherstellen, dass die Schutz Suchenden möglichst hohe Eigenleistungen erbringen und alle übrigen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen, wie der Bundesrat schreibt. Unterstützungsverträge sollen über höchstens vier Jahre laufen.

    Geprüft werden die Gesuche um Unterstützung vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Das fedpol holt beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eine Beurteilung zum besonderen Schutzbedürfnis ein, der NDB seinerseits hat kantonale und kommunale Sicherheitsbehörden zu konsultieren. Der Entscheid über ein Gesuch liegt beim fedpol.

    Nicht nur religiöse Gemeinschaften

    Der Bundesrat will seine finanziellen Hilfen nicht auf jüdische und muslimische Gemeinschaften beschränken. Unterstützt werden könnten auch Fahrende oder Gruppierungen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung einer Minderheit angehörten – genannt werden Homosexuelle, Bixexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle.

    Voraussetzung dafür, dass der Bund Schutzmassnahmen unterstützt ist, dass die Gruppierung eine «gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten» hat, wie es in der Mitteilung heisst.

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