Die Empörung war gross: Anerkannte, in ihrer Heimat verfolgte Flüchtlinge hätten Reisen in eben diese Heimat unternommen. Mit neuen Regeln will der Bundesrat besser dagegen vorgehen können.
Wer heim reist, obwohl verfolgt, ist dem Bund nachher Erklärungen schuldig.
Wer heim reist, obwohl verfolgt, ist dem Bund nachher Erklärungen schuldig. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will neue Regeln für Heimatreisen von anerkannten Flüchtlingen.
  • Grundsätzlich sind solche Reisen verboten und führen in der Regel zur Aberkennung des Flüchtlingsstatus.
  • Neu soll die Beweislast bei den Flüchtlingen liegen, nicht mehr beim Bund.

Künftig sollen Flüchtlinge beweisen müssen, dass sie nicht die Absicht hatten, sich dem Schutz ihres Herkunftsstaates zu unterstellen. Sie müssen glaubhaft machen, dass sie weiterhin verfolgt werden. Können sie das nicht, wird ihnen der Flüchtlingsstatus aberkannt.

Reist ein Flüchtling in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können. Das will der Bundesrat. Er schlägt neue Regeln zur Durchsetzung des Heimatreise-Verbots vor.

Heute liegt die Beweislast bei den Behörden. Diese können einem Flüchtling die Flüchtlingseigenschaft nur aberkennen, wenn sie ihm nachweisen können, dass er sich freiwillig dem Schutz des Herkunftsstaats unterstellt hat und dass ihm dieser gewährt wurde.

Schutz von Prostituierten

Eine andere Gesetzesänderung betrifft Prostituierte, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Straftaten werden. Sie sollen in bestimmten Fällen die Möglichkeit erhalten, für die Dauer des Strafverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Rückkehrhilfe zu beantragen. Damit würde nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts der Schutz von Prostituierten verstärkt.

Spezielle Ausschaffungsgefängnisse

Weitere Änderungen begründet der Bundesrat mit der Rechtsprechung und der letzten Schengen-Evaluation. So darf die Administrativhaft künftig nur in einem ausschliesslich für diese Haftart vorgesehenen Gebäude erfolgen, ausser in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen.

Ferner will der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage für ein neues Informationssystem im Rückkehrbereich schaffen (eRetour). Die kommunalen Polizeibehörden sollen einen direkten Zugang zum zentralen Schengener Visa-Informationssystem und zum nationalen Visumsystem erhalten. Geregelt wird auch der Zugang des Bundesamtes für Polizei (fedpol) und des Nachrichtendienstes zu Flugpassagier-Daten.

Nach der Vernehmlassung wurden weitere Änderungen in die Revision aufgenommen. Unter anderem wird das Informationssystem ISR aufgehoben, weil die Daten dieses Systems künftig im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) erfasst werden. Grundsätzlich abgelehnt hat die Vorlage in der Vernehmlassung einzig die SVP.

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