Tochter erzwingt Unterlassungserklärung gegen Collien Fernandes
Die Tochter von Collien Fernandes wehrt sich wegen ihrer Privatsphäre juristisch gegen ihre Mutter. Die Schauspielerin gab eine Unterlassungserklärung ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Die 14-jährige Tochter von Collien Fernandes geht wegen ihrer Privatsphäre gegen ihre Mutter vor.
- Die Schauspielerin hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
- Welche konkreten privaten Informationen betroffen sind, ist nicht bekannt.
Die 14-jährige Tochter von Collien Fernandes (45) und Christian Ulmen (51) geht juristisch gegen ihre Mutter vor. Hintergrund sind private Informationen, die die Schauspielerin in der Vergangenheit über ihre minderjährige Tochter öffentlich gemacht hatte.
Nun hat Fernandes eine Unterlassungserklärung abgegeben.
«Damit verpflichtet sie sich, bestimmte Sachverhalte aus der Privatsphäre der Tochter nicht erneut öffentlich zu machen. Frau Fernandes hatte diese Details zuvor auf ihrem Instagram-Kanal mit ihren Followern geteilt. Dies ist ihr jetzt verboten», schreiben die Anwälte der 14-Jährigen in einer Mitteilung der Kanzlei Höch in Potsdam (D).
Tochter fordert Privatsphäre
Die Erklärung ist nach Angaben der Anwälte eine «strafbewehrte Unterlassungserklärung». Sollte Fernandes die darin festgelegten Verpflichtungen nicht einhalten, kann eine Strafe fällig werden. Dabei kann es sich in der Regel um hohe Geldsummen handeln.

Nach Angaben ihrer Anwälte hatte die Jugendliche ihre Mutter bereits mehrfach darum gebeten, persönliche Angelegenheiten und Details aus ihrem Privatleben nicht öffentlich zu machen.
In ihrer Mitteilung heisst es: «Die Tochter hatte in der Vergangenheit und aktuell mehrfach ausdrücklich darum gebeten, dass persönliche Angelegenheiten und Details aus ihrem Privatleben nicht zum Gegenstand öffentlicher Erzählungen ihrer Mutter gemacht werden.»
Konkrete Sachverhalte unklar
Besonders betonen die Anwälte den rechtlichen Schutz, der der 14-Jährigen als Minderjährige zusteht. «Unsere Mandantin ist 14 Jahre alt und geniesst daher den höchsten denkbaren Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Deutschland.»

Mit der nun abgegebenen Unterlassungserklärung werde diesem Wunsch aus Sicht der Anwälte Rechnung getragen. Sie erklären: «Mit der Unterlassungserklärung wird dieser ausdrücklich geäusserte Wunsch nun endlich respektiert.»
Welche konkreten Inhalte Fernandes über ihre Tochter veröffentlicht hatte und welche «Sachverhalte aus der Privatsphäre der Tochter» von der Unterlassungserklärung betroffen sind, machten die Anwälte der 14-Jährigen nicht öffentlich.












