Heute hätte Hollywood-Star Sharon Stone vor der Schlichtungsbehörde in St. Moritz erscheinen sollen. Doch die «Basic Instinct»-Legende kam nicht.
Sharon Stone
Sharon Stone ist ebenfalls am ZFF eingeladen. - Getty Images
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sharon Stone war heute vor eine Schlichtungsbehörde in St. Moritz geladen.
  • Klägerin ist eine Tessiner Firma.
  • Hollywood-Star Stone erschien nicht.

Heute hätte sich Kult-Blondine Sharon Stone (60) vor der Schlichtungsbehörde in St. Moritz einfinden sollen – erschienen ist sie aber nicht. Nicht nur die Klägerin, eine Tessiner Firma, wartete vergeblich auf den «Basic Instinct»-Star. Auch zahlreiche Reporter und Fotografen warteten vor dem Gerichtsgebäude vergeblich.

Grund für die Klage sind offene Rechnungen. Unternehmerin Alexandra della Porta Rodian hatte für Stone Ende 2017 einen Charity-Anlass in St. Moritz veranstaltet. Am «Evening with Sharon Stone» sollten so Spenden für die Stiftung «Planet Hope» zusammenkommen.

Sharon Stone in einem schwarzen Lederdress in Los Angeles. - Getty Images

«Ein Nicht-Erscheinen der Beklagten vor der Schlichtungsbehörde kommt hie und da vor», sagt der zuständige Friedensrichter Diego Schwarzenbach zu Nau, wendet aber ein: «Möglicherweise wusste Stone gar nicht, dass sie vorgeladen war.»

Denn: Die Frau mit dem berühmtesten Beinüberschlag der Filmgeschichte wurde per kantonaler Publikation vorgeladen, weil sie brieflich nicht erreichbar war. Dass sie den Eintrag im Amtsblatt Graubünden gesehen hat, darf bezweifelt werden.

So oder so: Stone muss nun damit rechnen, dass della Porta den Fall ans Regionalgericht weiterzieht. Damit würde der Fall öffentlich. Della Porta war für Nau heute nicht erreichbar.

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