Kiss-Cam-Skandal: Klagt der Fremdgeh-CEO jetzt gegen Coldplay?
Die Schlagzeilen um die CEO-Affäre bei einem Coldplay-Konzert wollen nicht abreissen. Rechtlich sind Andy Byron aber wohl die Hände gebunden.
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Das Wichtigste in Kürze
- Andy Byron wurde bei einem Coldplay-Konzert als Fremdgeher entlarvt.
- Mit einer Klage hätte der Ex-CEO wohl keinen Erfolg, erklären Experten.
- Er würde lediglich riskieren, weiterhin in den Schlagzeilen zu bleiben.
Seit Tagen sind sie in aller Munde: Andy Byron und Kristin Cabot. Der mittlerweile Ex-CEO des Tech-Unternehmens Astronomer und seine HR-Chefin hatten eine Affäre. Und die flog ausgerechnet bei einem Coldplay-Konzert auf.
Eng umschlungen wurden die Turteltauben von der Kiss-Cam erwischt. Die beiden verhielten sich so verdächtig, dass sich sogar Sänger Chris Martin (48) wunderte. Der Coldplay-Frontmann scherzte auf der Bühne: «Entweder haben sie eine Affäre, oder sie sind einfach nur sehr schüchtern.»

Tatsächlich sollte er mit ersterem Recht behalten.
Die aufsehenerregende Kiss-Cam-Szene ging nach dem Konzert auf Social Media viral. Und für Andy Byron hatte der Vorfall bereits Konsequenzen: Er trat von seinem Posten als CEO bei Astronomer zurück.
Andy Byron könnte Klage einreichen, aber ...
Dennoch wollen die Schlagzeilen um den Schmuse-CEO und seine Personalchefin nicht abreissen. Da stellt sich die Frage: Kann der entlarvte Fremdgeher etwas dagegen tun?
Tatsächlich könnte Byron rechtliche Schritte einleiten und Coldplay verklagen, bestätigt ein Rechtsexperte gegenüber «Page Six».
«Wenn wir kreativ werden, wäre eine Klage wegen Verleumdung, insbesondere im Zusammenhang mit Chris Martins Behauptung, die beiden hätten eine ‹Affäre›, möglich», erklärt Rechtsanwalt Camron Dowlatshahi.

Bei Verleumdung handelt es sich um eine schriftliche oder mündliche Aussage, die den Ruf eines Dritten schädigt.
Doch es gibt einen Haken an der Sache: Um mit seiner Verleumdungsklage Erfolg zu haben, müsste Andy Byron beweisen, dass es keine Affäre gab ...
Aufgrund der derzeitigen Sachlage glaubt der Rechtsanwalt nicht, dass der Ex-CEO mit einer Klage gegen Coldplay erfolgreich wäre. Zudem ginge Byron damit auch das Risiko ein, mit seiner Affäre noch länger die Schlagzeilen zu beherrschen.
«Keinen Anspruch auf Privatsphäre im öffentlichen Raum»
Ähnlich äussert sich auch der Jurist Ray Seilie. Er warnt: «Das einzige, was eine Klage von Byron bewirken würde, wäre, dass seine Indiskretion viel länger in den Nachrichten bliebe.» Zudem würden die Äusserungen von Coldplay-Star Chris Martin weit unter der Schwelle zur Verleumdung liegen.
Doch wie sieht es mit den im Netz verbreiteten Aufnahmen von Andy Byron aus – wäre das ein Grund für eine Klage?

Nein, erklärt Seilie gegenüber «Page Six» weiter. «Er hat keinen Anspruch auf Privatsphäre im öffentlichen Raum. (Und ich vermute, dass er beim Kauf seines Tickets eine noch umfassendere Freigabe von datenschutzbezogenen Ansprüchen akzeptiert hat).»
Ein weiterer Experte, Jules Polonetsky, stimmt dem zu. Byron habe an einem sehr öffentlichen Ort keinen berechtigten Anspruch auf Privatsphäre. Daher habe er keinen Grund, Einwände gegen die Fotos und Videos zu erheben.
Konzertticket wohl mit Geschäftsbedingungen
Hinzu kommt, dass die Geschäftsbedingungen für den Kauf einer Eintrittskarte normalerweise eine Bestimmung enthalten. Diese räume den Veranstaltern eine Lizenz zur Verwendung von Fotos und Videos der Personen im Publikum ein.

Auch eine Klage gegen Grace Springer, die das Kiss-Cam-Video auf Social Media teilte, wäre wohl sinnlos. Rechtsanwalt Dowlatshahi erklärt: «Die Frau kommerzialisiert derzeit weder ihren Namen noch ihr Bild oder ihre Ähnlichkeiten. Sie hat lediglich ihre Sicht auf das Ereignis gepostet.»
Die junge Amerikanerin gab in einem TV-Interview kürzlich bekannt, dass sie mit dem Video kein Geld verdient hat.