Jay-Z verklagt seinen Ex-Geschäftspartner Damon Dash
Damon Dash soll das Urheberrecht an dem Debütalbum «Reasonable Doubt» verkaufen wollen. Jay-Z will das verhindern und verklagt den Produzenten.

Das Wichtigste in Kürze
- Damon Dash will die Urheberrechte des Debütalbums «Reasonable Doubt» verkaufen.
- Rapper Jaz-Z interveniert, dass der Produzent keine Rechte an der Platte habe.
- Er hat seinen langjährigen Geschäftspartner nun angeklagt.
Jay-Z (51) verklagt Damon Dash. Der 50-jährige Produzent Damon Dash ist Gegenstand von Klagen seines ehemaligen Plattenlabels Roc-A-Fella Records. Dieses gründete er zusammen mit dem «99 Problems»-Hitmacher. Dash ist dort noch immer Minderheitsaktionär.
Das Label und Jay-Z behaupten, Dash versuche, das Urheberrecht an dem Debütalbum «Reasonable Doubt» zu verkaufen. Dies, obwohl er gar nicht die Rechte dazu habe.

Damon habe geplant, die Copyright-Rechte zu dem Album «am 23. Juni bei einer Online-Auktion der SuperFarm Foundation zu verkaufen». Die Auktion wurde abgesagt. Er sei deswegen nun «verzweifelt auf der Suche nach einem anderen Veranstaltungsort, um den Verkauf zu tätigen».
Jaz-Z: Dash besitzt keine Rechte
Dies heisst es in der Beschwerde, die «Entertainment Tonight» vorliegen soll. Laut den Papieren besitzen Jay, Damon und Kareem Burke jeweils ein Drittel der Anteile an Roc-A-Fella. Die Firma aber besteht darauf, dass er keine Rechte an dem Album habe.
In den Dokumenten heisst weiter: «Dash besitzt weder ‹Reasonable Doubt› noch das Urheberrecht. Er hat daher kein Recht, das Album oder irgendwelche Rechte daran zu verkaufen. Stattdessen besitzt RAF, Inc. alle Rechte an ‹Reasonable Doubt›.

Der Verkauf dieses unersetzlichen Vermögens muss gestoppt werden, bevor es zu spät ist. Und Dash muss für seinen Diebstahl zur Rechenschaft gezogen werden. Unterm Strich ist es einfach: Dash kann nicht verkaufen, was er nicht besitzt. Durch den Versuch eines solchen Verkaufs hat Dash einen Unternehmensvermögenswert umgewandelt und seine treuhänderischen Pflichten verletzt.»