Nachdem Ernst August gegen sein Urteil eine Berufung erwirken wollte, bestätigte das Gericht dieses. Die zehnmonatige Bewährungsstrafe bleibt bestehen.
Ernst August Prinz von Hannover
Ernst August Prinz von Hannover. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufung gegen das Urteil von Ernst August Prinz von Hannover ist gescheitert.
  • Die zehnmonatige Bewährungsstrafe wird bestätigt.
  • Allerdings wurden die gerichtlichen Weisungen aufgehoben.
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Ernst August Prinz von Hannover ist in Österreich mit der Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Wels gescheitert. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte am Mittwoch die gegen den 67-Jährigen verhängte zehnmonatige Bewährungsstrafe. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Ernst August im Zustand voller Berauschung unter anderem Polizisten attackiert hat. Und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hat.

Ernst August selbst erschien zum Prozesstermin nicht. Er wolle ein «weiteres Medienspektakel» vermeiden, informierte er das Gericht.

Zehnmonatige Bewährungsstrafe bestätigt, gerichtliche Weisungen aufgehoben

Sein Anwalt erklärte zudem, dass sein Mandant Hochrisikopatient sei und coronabedingt Menschenansammlungen in Innenräumen meiden wolle. Sein Gesundheitszustand habe sich aber stark gebessert. «Er möchte seine Ruhe haben und sich seiner Genesung widmen.»

Das Oberlandesgericht hob in seinem Urteil allerdings sämtliche gerichtlichen Weisungen auf. Der Angeklagte habe sich zum Zeitpunkt der Tat in einem Ausnahmezustand befunden und bereits eine Therapie absolviert, sagte die Richterin. Ausserdem habe er sich seitdem unauffällig verhalten.

Damit darf der Urenkel des letzten deutschen Kaisers unter anderem sein Anwesen in Oberösterreich wieder betreten. Gerade dieser Punkt hatte beim Urteil des Landgerichts für Empörung bei Ernst August gesorgt.

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