Spencer Elden ist erneut vor Gericht gescheitert. Doch das Baby auf dem «Nevermind»-Cover von Nirvana will Berufung einlegen.
Nirvana Baby
Das Nirvana-Baby ist nun 31 Jahre alt. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das «Nirvana-Baby» Spencer Elden scheitert erneut vor Gericht.
  • Die Klage ist laut dem Richter zu spät eingereicht worden.
  • Er fordert mindestens 150'000 US-Dollar Schadensersatz pro Beklagten.

Der Rechtsstreit um das wohl berühmteste Cover der Rock-Geschichte dauert nun bereits über ein Jahr. Es handelt sich um die Klage von «Nirvana-Baby», Spenvcer Elden (31), gegen Rockband Nirvana. Auf dem Cover schwimmt Elden als Baby komplett nackt einer Geldnote hinterher.

Durch das Cover werde Kinderpornografie verbreitet und kommerziell vermarktet, so der 31-Jährige. Deswegen legte er im August 2021 erstmals Klage ein – doch diese scheiterte. Ein erneuter Versuch wurde nun vom US-Gericht abgewiesen.

Nirvana
Ein altes Bild der Band Nirvana. - Keystone

Der Richter Fernando Olguin habe die Klage nun abgewiesen, da Elden mit dieser zu lange gewartet habe. Das heisst es in einem Bericht des Musikmagazins «Rolling Stone», dem die Begründung vorliegen soll. Nachdem Elden von dem Cover des Albums erfahren habe, hätte er demnach innerhalb von zehn Jahren Klage einreichen müssen.

Nirvana soll Schadenersatz zahlen

Elden hat bisher insgesamt drei Versionen seiner Klage eingereicht. Mit der erneuten Abweisung soll ein vierter Versuch unterbunden werden. Die Anwältin Eldens erklärte dem Magazin unterdessen jedoch: «Spencer beabsichtigt, das Urteil anzufechten.»

Bereits im Januar war das «Nirvana-Baby» mit seiner ersten Klage gescheitert. Unter den Beklagten befanden sich unter anderem auch die Bandmitglieder Dave Grohl (53) und Krist Novoselic (57). Auch angeklagt wurden Cobains Witwe Courtney Love (58), der Fotograf Kirk Weddle sowie Vertreter mehrerer Plattenfirmen. Elden forderte jeweils mindestens 150'000 US-Dollar Schadensersatz pro Beklagten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Courtney LoveFotografDollarKlageGericht