Die Geissens lassen Töchter «nicht mehr allein in die Schweiz»
Die Geissens lassen ihre Töchter nicht mehr alleine in die Schweiz. Der Grund ist ein Aargauer, der an paranoider Schizophrenie leidet, und Davina bedroht hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aargauer bedrohte über Instagram Davina Geiss und ihre Familie heftig.
- Am Dienstag sagte die berühmte TV-Familie per Videoschalte vor Gericht aus.
- Robert Geiss sagte, dass er seine Kinder nicht mehr «alleine in die Schweiz» lasse.
«Die Geissens» hatten am Dienstag einen Auftritt im Kanton Aargau. Die TV-Familie, die seit Jahren auf RTL 2 einen Einblick in ihr Leben gibt, war ausgerechnet im Bezirksgericht Kulm zugegen.
Nicht persönlich anwesend, sondern auf einem Bildschirm – aus Monaco zugeschaltet. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, wurde die Familie im Zusammenhang mit einem angeklagten, unter paranoider Schizophrenie leidenden, Aargauer befragt.
Im Zentrum steht dabei Davina Geiss (21), die ältere der Töchter von Robert (61) und Carmen (60). Davina hat nämlich die Aufmerksamkeit des 38-jährigen Angeklagten auf sich gezogen. Auf Instagram beschimpfte er die junge Promi-Dame aufs Übelste und nannte sie unter anderem «Dreckshure».
Er sprach sogar Todesdrohungen gegen sie und ihre Familie aus. Davina berichtet vor Gericht, dass sie diese ernst genommen habe, weil es schon einmal einen ähnlichen Fall gegeben habe. Der Typ – er sei in sie verliebt gewesen – sei dann zweimal in Monaco vor ihrer Haustüre gestanden.

Von Davinas jüngerer Schwester Shania (20) waren Details über die Aussagen des Mannes zu hören. Sie berichtete etwa, dass er geschrieben habe, dass er hoffe, dass ihr Flieger abstürze. Auch habe er mal gesagt, dass «Die Geissens» der Grund dafür seien, warum er nichts zum Leben habe. «Schon in die Richtung, dass er uns extrem hasst», beschrieb die 20-Jährige.
Mutter Carmen kämpfte mit den Tränen, als sie vor Gericht davon erzählte, wie Davina ihr die Nachrichten gezeigt habe. Sie habe gezittert, es sei das «Krasseste», was ihre Tochter je erhalten habe.
«Die Nachrichten waren sehr, sehr schlimm. Wir wussten ja nicht, was das für eine Person ist.» Vater Robert Geiss, der Star von «Die Geissens» betonte: «Ich lasse meine Kinder nicht mehr alleine in die Schweiz.»
Angeklagter: «Die Geissens haben mich verarscht»
Beim Angeklagten handelt es sich laut der «AZ» um einen heute 38-jährigen Aargauer, der an chronischer paranoider Schizophrenie leidet. Die Gutachterin betonte vor Gericht, dass eine sofortige Behandlung der Erkrankung notwendig sei. Eine fürsorgerische Unterbringung oder ambulante Massnahme genüge dafür nicht.
Auch vor Gericht wurde demnach schnell klar, wie stark die Krankheit bei dem Aargauer ausgeprägt ist. Bei der Befragung sei er immer wieder abgeschweift, heisst es im Bericht. Er habe erzählt, dass sein Essen im Gefängnis vergiftet werde und die Gutachterin gar keine Psychiaterin sei.

Auf «Die Geissens» angesprochen, meinte der Mann, dass er ein riesiger Fan gewesen sei. Seine Meinung habe er geändert, als «sie ihn verarscht» hätten. Er erzählte in der Folge, was in seinem Leben schieflief, ohne die berühmte TV-Familie zu erwähnen.
Vom Gerichtspräsident darauf hingewiesen, meinte er: «Wenn man die richtigen Einstellungen macht, dann kann man über die sozialen Medien spionieren.» Davina habe ihn ausgekundschaftet und Vater Robert sei plötzlich im Café gegenüber aufgetaucht.
Gericht sieht von kleiner Verwahrung ab
Der Gerichtspräsident wollte auch wissen, wie der Mann zu einer stationären Massnahme stehe. «Ich akzeptiere das nicht, ich habe niemanden ermordet oder vergewaltigt», entgegnete der Beschuldigte. Das Gericht sah das ähnlich: Eine stationäre Massnahme gemäss Artikel 59 – auch «kleine Verwahrung» genannt – wurde nicht angeordnet, da der Eingriff unverhältnismässig wäre.
Zwar bescheinigt ein Gutachten eine hohe Rückfallgefahr, jedoch nur für weitere Beschimpfungen und Drohungen. Der Mann hatte bislang niemanden verletzt. Auch wenn er etwa mit einem Baseballschläger auf eine Bäckerei losging, weil ihm das Brot missfiel. Klare Warnzeichen für eine Eskalation würden bisher fehlen.

Das Gericht sprach den Mann schliesslich teilweise schuldig – nicht jede seiner Aussagen gilt juristisch als Drohung. Die Strafe (fünf Monate Haft, 45 Tagessätze) ist durch eine lange U-Haft bereits abgesessen. Er ist seit 320 Tagen in Sicherheitshaft und erhält deshalb eine Genugtuung von 12'600 Franken.
Ob er das Gefängnis schon am heute Mittwoch verlassen darf, ist jedoch unklar – die Staatsanwaltschaft beantragte erneut Sicherheitshaft.