Gewalt

Combs-Verteidigungs-Plädoyer: Häusliche Gewalt ja, Verbrechen nein

Keystone-SDA
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USA,

Im Prozess gegen Sean «Diddy» Combs gibt die Verteidigung zu, dass der Rap-Star seine Ex-Freundinnen misshandelt hat.

Combs
Combs droht lebenslange Haftstrafe. Die Schlussplädoyers könnten dem Gericht zufolge noch heute abgeschlossen werden. (Archivbild) - dpa

Im Prozess gegen Sean «Diddy» Combs hat die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer häusliche Gewalt des früheren Rap-Superstars eingestanden – jegliche Straftat aber bestritten. Die Aussagen von zwei Ex-Freundinnen, nach denen Combs sie unter anderem geschlagen und getreten habe, bestreite er nicht, sagte Verteidiger Marc Agnifilo vor Gericht in New York, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. «Zu der häuslichen Gewalt stehen wir.»

Combs habe etwa seine Ex-Freundin Cassie Ventura aber zu nichts gezwungen. «Es stand ihr immer frei, zu gehen. Sie hat sich dafür entschieden zu bleiben, weil sie ihn liebte.» Die beiden hätten einen ähnlichen «Swinger-Lifestyle» gelebt und in dieser Hinsicht sehr gut zusammengepasst, sagte Agnifilo.

Anklage wirft ihm Leitung eines kriminellen Unternehmens vor

Zuvor hatte die Anklage dem früheren Rap-Superstar in ihrem Schlussplädoyer die Leitung eines «kriminellen Unternehmens» sowie unter anderem Kidnapping, Brandstiftung, Bestechung, Zwangsarbeit und Sexhandel vorgeworfen. All diese Straftaten bestritt die Verteidigung.

Combs droht lebenslange Haftstrafe. Die Schlussplädoyers könnten dem Gericht zufolge noch heute abgeschlossen werden. Wahrscheinlich am Montag könnte dann die Jury übernehmen. Die zwölf Geschworenen müssen über Schuld oder Unschuld des Musikers entscheiden.

Urteil steht bevor

Für ihre Beratungen haben sie so viel Zeit, wie sie brauchen – bis zu einem Urteil könnte es wenige Stunden, aber auch viele Tage dauern. In dem Verfahren in New York sind rund sechs Wochen lang mehr als 30 Zeugen und Zeuginnen befragt worden.

Der 55 Jahre alte Combs bestreitet sämtliche Anschuldigungen und plädierte auf nicht schuldig. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

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Kommentare

User #2257 (nicht angemeldet)

Diese Aussage widerspricht sich selber.

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