Lange weigerte sich der Ex-König Belgiens, Albert II., einen Vaterschaftstest abzulegen. Erst ein Gericht brachte ihn nun dazu.
König Albert II.
König Albert II. unterzog sich einem Vaterschaftstest. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-König von Belgien, Albert II., soll ein aussereheliches Kind haben.
  • Die Künstlerin Delphine Boël fordert ihn auf, die Vaterschaft anzuerkennen.
  • Nun hat sich der Monarch einem Vaterschaftstest unterzogen.
Ad

Seit Jahrzehnten wird das belgische Königshaus von einem Skandal um ein angeblich aussereheliches Kind überschattet. Eine heute 51-jährige Künstlerin behauptet, sie sei die Tochter von Ex-König Albert II. (84).

Ihre Mutter soll in den 60er-Jahren angeblich 18 Jahre lang eine Affäre mit dem damaligen Prinzen gehabt haben.

Bereits seit Jahren tobt deswegen ein Rechtsstreit. Erstmals behauptete eine Biografie über Alberts Frau Königin Paola (81), dass der Royal ein Kind aus einer Affäre habe.

Und die Künstlerin Delphine Boël machte 2005 erstmals Andeutungen, dass sie die Königstochter sei.

Albert
Delphine Boël behauptet, die Tochter von Albert II. zu sein. - Keystone

Seither pocht sie darauf, dass der König sie als Tochter anerkennt. Und dies nicht ohne Grund: Macht Albert II. dies, so hat sie Anspruch auf sein Erbe.

Resultat bleibt vertraulich

Nun kommt Bewegung in die Sache. Denn gestern Dienstag unterzog sich der Adelsträger einem Vaterschaftstest, berichten belgische Medien. Das Resultat: Streng geheim!

Jahrelang weigerte sich das frühere Staatsoberhaupt Belgiens (1993-2013) zu genau diesem Schritt. Und laut seinem Anwalt legte er den Test lediglich aus «Achtung vor den Institutionen der Justiz» ab.

Albert
Fest steht: Aus dieser Ehe stammt das Kind nicht. Paola und Albert II. sitzen auf einer Parkbank. - Keystone

Ein Gericht hat den Vater von König Philippe (59) vor wenigen Wochen nämlich verurteilt. Für jeden Tag, an dem er sich weiterhin einem Test verweigert, muss der Monarch 5000 Euro Strafe zahlen. Scheint, als hätte die Drohung gewirkt!

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtMutterEuroStrafeVater