Der frühere belgische König Albert II. muss sich im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter einem Vaterschaftstest unterziehen.
König Albert II. von Belgien und die belgische Künstlerin Delphine Boel.
Seit 2013 kämpft Boel darum, als Tochter des ehemaligen Königs Albert II. anerkannt zu werden. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der belgische Ex-König Albert II. muss sich einem Vaterschaftstest unterziehen.
  • Seine mögliche uneheliche Tochter Delphine Boël kämpft seit 2013 um die Anerkennung.

Der frühere belgische König Albert II. soll sich nach einem Richterspruch im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter einem Vaterschaftstest unterziehen. Das entschied das Brüsseler Berufungsgericht, wie die Nachrichtenagentur Belga am Montag unter Berufung auf beteiligte Anwälte meldete. Die Richter setzten demnach eine Frist von drei Monaten.

Die Entscheidung ist ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Monarchen kämpft. Die heute 50-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.

Der ehemalige König (84) bestreitet die Vaterschaft. Er könnte sich nach einem Bericht des Senders RTBF vor dem obersten Gericht des Landes gegen den Gentest wehren.

Nach dem Spruch des Berufungsgerichts ist Jacques Boël – der Ex-Mann der Mutter – weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater der Künstlerin. Delphine Boël hatte dies beantragt, um Albert als «echten» Vater anerkennen lassen zu können.

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