Das St. Galler Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe gegen einen Ex-Kaderbanker von sieben auf sechseinhalb Jahre reduziert. Es gab einen Freispruch.
Das St. Galler Kantonsgericht verhandelte den Fall des Ex-Kaderbankers. (Archivbild)
Das St. Galler Kantonsgericht verhandelte den Fall des Ex-Kaderbankers. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • St. Galler Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe gegen einen Ex-Kaderbanker reduziert.
  • Damit bleibt die Strafe deutlich über den im Berufungsprozess geforderten 36 Monaten.

Das St. Galler Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe gegen einen Ex-Kaderbanker von sieben auf sechseinhalb Jahre reduziert. Damit bleibt die Strafe deutlich über den im Berufungsprozess geforderten 36 Monaten.

Das Kantonsgericht hat die meisten Schuldsprüche bestätigt, die das St. Galler Kreisgericht 2022 aussprach: gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug. Lediglich zum Vorwurf des Erschleichens einer falschen Beurkundung gab es einen Freispruch, wie dem Urteil zu entnehmen ist.

Lügengeschichten und Dokumentfälschungen

Mit Lügengeschichten und Dokumentfälschungen hat der Ex-Kaderbanker gemäss Anklage das Vertrauen vor allem von Angehörigen missbraucht. Und sich an ihrem Vermögen bereichert, statt die Gelder wie versprochen anzulegen.

Insgesamt 4,8 Millionen soll der heute 45-Jährige dadurch ergaunert haben. Damit finanzierte er etwa eine teure Hochzeit, Luxus-Musikinstrumente, Schmuck, Luxusferien, Autos und zwei historische Militärflugzeuge.

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