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Zürich: Vier Mitarbeiter der ehemaligen Gazprombank verurteilt

Kantonspolizei Zürich
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Zürich,

Das Züricher Bundesgericht bestätigt die Schuldsprüche gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Gazprombank AG wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften.

Die Büros der Gazprombank in Zürich.
Die Büros der Gazprombank in Zürich. - picture alliance / dpa

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erhob am 2. November 2022 Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Gazprombank, darunter den damaligen CEO,wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften gemäss Art. 305ter Abs. 1 StGB.

Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, bei Konten zweier in Zypern beziehungsweise Panama domizilierter Offshore-Gesellschaften die wirtschaftlich berechtigte Person nicht mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt festgestellt zu haben.

Die Gesellschaften hatten gegenüber der Bank angegeben, dass ein russischer Cellist und enger Vertrauter des russischen Präsidenten an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt sei.

Obwohl erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben bestanden, akzeptierten die Beschuldigten die Erklärungen ohne ausreichende zusätzliche Abklärungen.

Schuldspruch gegen vier ehemalige Mitarbeiter

Das Bezirksgericht Zürich sprach die vier angeklagten ehemaligen Mitarbeiter der Gazprombank Schweiz mit Urteil vom 27. März 2023 der mangelnden Sorgfalt bei Finanzgeschäften schuldig.

Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Schuldsprüche mit Urteil vom 13. Juni 2024. Nun hat auch das Bundesgericht die Verurteilungen vollumfänglich bestätigt.

Gericht
Das Bundesgericht hielt am Urteil des Zürcher Obergerichts fest. - Keystone

Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil klar, dass ein Finanzintermediär bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben zusätzliche Abklärungen treffen muss.

Er darf sich nicht leichthin mit der vom Kunden erhaltenen Erklärung zufriedenstellen. Ebenso hielt das Bundesgericht fest, dass für die Strafbarkeit nicht nachgewiesen werden muss, dass tatsächlich eine unzutreffende wirtschaftlich berechtigte Person festgestellt wurde.

Das Urteil sendet ein wichtiges Signal

Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich begrüsst das Urteil des Bundesgerichts. Die korrekte Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person ist ein zentrales Element der Bekämpfung von Geldwäscherei.

Das Urteil des Bundesgerichts sendet daher ein wichtiges Signal an den Finanzplatz Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich erteilt keine Auskünfte zu dieser Medienmitteilung.

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Kommentare

User #3150 (nicht angemeldet)

Genau so läuft das auch bei den Politikern in der Schweiz im Milliardenmaßstab: wüste Firmenkonstrukte, Offshore in Panama, Zypern, Bahamas und weiß der Kuckuck, Strohmänner, keine Fragen! Da landet dann die "Entwicklungshilfe", Ukrainehilfe" und die Kickbacks von Kriegsmaterialherstellern, Pharma und allen möglichen dubiosen Geschäftemachern.

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