Zürich: Verordnung über Einwohner und Fremdenkontrolle
Der Stadtrat Zürich beantragt dem Gemeinderat, die Verordnung über Einwohner und Fremdenkontrolle aufzuheben.

Die Verordnung über Einwohner und Fremdenkontrolle ist veraltet und durch übergeordnetes Recht weitestgehend überflüssig geworden. Künftig soll damit auch die physische Hinterlegung des Heimatscheins wegfallen.
Die Verordnung über Einwohner- und Fremdenkontrolle regelt das Niederlassungs- und Aufenthaltsverhältnis in der Stadt Zürich. Sie stammt aus dem Jahr 1958 und wurde seither nie revidiert. Das Meldewesen wird heute weitgehend auf Bundesebene oder kantonal geregelt.
Da die Verordnung dadurch in zahlreichen Punkten überholt ist, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, sie aufzuheben.
Wenn die Verordnung aufgehoben wird, müssen die Einwohner der Stadt Zürich ihren Heimatschein künftig nicht mehr physisch beim Kreisbüro abgeben. Dieser erleichtert die Abläufe bei einem Umzug oder einem Zivilstandsereignis sowohl für die Bevölkerung wie auch für die Verwaltung und spart Ressourcen. Die aktuellen Personendaten und deren Änderungen stehen dem Personenmeldeamt bereits heute digital zur Verfügung.