Zürich und Schaffhausen klären Verdachtsfälle einheitlich ab

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Zürich,

Wer in den letzten 14 Tagen aus China zurückgekommen ist und sich krank fühlt, soll nicht in eine Praxis rennen, sondern den Hausarzt anrufen.

Coronavirus
Wegen des Coronavirus braucht es nun eine im Kanton Schwyz eine Genehmigung für Anlässe mit mehr als 150 Personen. (Symbolbild) - dpa

Wie die Gesundheitsdirektion am Donnerstag mitteilte, ist eine Abklärung von Verdachtsfällen explizit nicht in Arztpraxen und ambulanten ärztlichen Institutionen vorgesehen, sondern in den sogenannten Abklärungsspitälern. Dazu gehören: Universitätsspital Zürich, Stadtspital Triemli, Kinderspital Zürich und Kantonsspital Winterthur. Eine Ausweitung des Kreises der designierten Abklärungsspitäler sei in Vorbereitung, heisst es weiter.

Allerdings sollen Personen, die in den letzten 14 Tagen aus China zurückgekommen sind und sich krank fühlen, bei der Hausärztin, beim Hausarzt oder beim Ärztefon anrufen. Am Telefon werde dann abgeklärt, ob ein Transport durch die Rettungsdienste in designierte Abklärungsspitäler notwendig sei. Personen ohne Beschwerden, sollen nicht getestet werden, auch wenn sie aus China kommen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Kantonen die Kompetenz zur Festlegung beim Vorgehen bei Verdachtsabklärungen im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus übertragen. Die Gesundheitsdirektion Zürich hat deshalb ein Vorgehen festgelegt, wie bei Verdachtsfällen vorgegangen wird.

Die nun vorgelegten Weisungen der Gesundheitsdirektion ergänzen die Regelungen des BAG. Sie gelten bis zum Vorliegen nationaler Richtlinien und können bei Bedarf angepasst werden.

Der Kanton Schaffhausen hat bereits seit 2018 eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich über das Meldewesen und die Bekämpfung ansteckender Krankheiten abgeschlossen. Diese kommt auch jetzt im Fall des Coronavirus zum Tragen.

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