Die Stadt Zürich hat im Jahr 2017 der Wirtin des «Neugasshof» das Patent entzogen. Zu Recht, findet das Bundesgericht. Es soll mit Drogen gehandelt worden sein.
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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Die Stadt Zürich hat im Jahr 2017 der Wirtin des «Neugasshof» das Patent entzogen. Zu Recht, findet das Bundesgericht. In der Rock-Bar im Kreis 5 soll mit Drogen gehandelt worden sein.

Wegen des schwerwiegenden Tatverdachts habe die Beschwerdeführerin keine Gewähr mehr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten können, schrieb das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil.

Die Stadt Zürich sei deshalb berechtigt gewesen, ihr das Wirtepatent zu entziehen, ohne den Ausgang eines Strafverfahrens abzuwarten.

Die Polizei stellte im Juni 2017 bei einer Razzia 72 Kilogramm Marihuana in einem Fahrzeug vor dem Lokal sowie 50'000 Franken innerhalb der Rock-Bar sicher. In einem sogenannten Member-Raum des Neugasshofs soll über Jahre hinweg gedealt worden sein.

Gemäss polizeilichen Abklärungen soll die Inhaberin des Wirtepatents darin verwickelt gewesen sein. Zumindest sei sie nicht, wie es ihre Pflicht gewesen wäre, gegen den Drogenverkauf in ihrem Lokal eingeschritten. Für den Drogenhandel verantwortlich war aber offenbar ihr Ehemann.

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