Zürcher Vergewaltiger erhält keinen Urlaub

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Zürich,

Im Jahr 2001 wurde der Mann wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, Raub und Körperverletzung verurteilt.

Dübendorf Jugendliche
Die Polizei fand in Interlaken einen verletzten Mann (Symbolbild). - Keystone

Keine Ausflüge, auch nicht in Begleitung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein verwahrter Sexualstraftäter aus dem Kanton Zürich keinen Urlaub erhält, nicht einmal wenn er dabei keine Minute aus den Augen gelassen wird.

Er erhielt 9 Jahre Zuchthaus, wie die Freiheitsstrafe damals noch hiess, und wurde anschliessend verwahrt.

Im Mai 2018 stellte der Mann ein Gesuch um begleitete Ausgänge. Die Zürcher Justizdirektion und danach auch das Verwaltungsgericht wiesen seinen Antrag jedoch ab. Beide kamen zum Schluss, er sei rückfallgefährdet.

Dieser Argumentation folgte nun auch das Bundesgericht. Begleitete Ausflüge würden angesichts seiner Taten nicht gestattet. Er habe eine Vielzahl von Delikten begangen, teilweise völlig spontan, mit erheblicher Gewaltbereitschaft und ohne Empathie für die Opfer. Das Risiko für die Öffentlichkeit sei zu gross. Statt Urlaub erhält der Häftling nun eine Rechnung über 1200 Franken für die Gerichtskosten.

Kommentare

Weiterlesen

SBB
70 Interaktionen
«Wintertorte»
twint
16 Interaktionen
Wegen hohen Gebühren

MEHR AUS STADT ZüRICH

wehra areal wehr
Grossaufgebot
Stadt Zürich
19 Interaktionen
Mitgliederversammlung
FCZ
10 Interaktionen
Mit Limmat-Wellen
FC Zürich
9 Interaktionen
Vor Trainingslager