Der Zürcher Stadtrat will die umstrittene wirtschaftliche Basishilfe für Sans-Papiers weiterhin ausbezahlen lassen. Er hat Rekurs gegen einen Entscheid des Bezirksrats eingelegt, der ihm genau das für die Dauer des aufsichtsrechtlichen Verfahrens verbieten wollte.
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Der Zürcher Stadtrat. (Archivbild) - Keystone

Weil der Bezirksratsentscheid infolge des Rekurses des Stadtrats an den Regierungsrat noch nicht rechtskräftig sei, könnten die Zahlungen fortgeführt werden, teilte der Zürcher Stadtrat am Donnerstag mit.

Gegen den Stadtratsbeschluss zur wirtschaftlichen Basishilfe reichten im Juli mehrere FDP-Gemeinderäte eine aufsichtsrechtliche Beschwerde ein. Wie die FDP Stadt Zürich vergangene Woche mitteilte, hat der Bezirksrat entschieden, dass keine weiteren Gelder ausbezahlt werden dürfen, bis der Bezirksrat über die Beschwerde entschieden hat.

Die wirtschaftliche Basishilfe richtet sich an Personen, die keinen Zugang zur Sozialhilfe haben wie etwa Sans-Papiers und Sexarbeitende, denen beim Gang aufs Sozialamt aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen die Ausweisung droht.

Für die FDP verstösst das Projekt, da Sans-Papiers keinen Anspruch auf reguläre Sozialhilfe haben, gegen geltendes Bundesrecht. Die Stadt versuche damit, «ein paralleles Sozialhilfesystem» aufzubauen.

Der Stadtrat ist laut Mitteilung vom Donnerstag weiterhin überzeugt, dass die wirtschaftliche Basishilfe kein übergeordnetes Recht verletzt.

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