Zürcher Spitalgesetz kommt voraussichtlich nicht vors Volk

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Zürich,

Das Zürcher Stimmvolk wird voraussichtlich nicht über das neue kantonale Spitalgesetz entscheiden müssen.

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Ein am Coronavirus erkrankter Patient im Zürcher Triemli-Spital. (Archivbild) - Keystone

Das Zürcher Stimmvolk wird voraussichtlich nicht über das neue kantonale Spitalgesetz entscheiden müssen. Der Kantonsrat hat das neue Gesetz am Montag in zweiter Lesung mit 131 Ja- zu 40 Nein-Stimmen gutgeheissen.

Die SP war zwar dagegen, will die Sache aber nicht vors Volk bringen. Nach Ansicht der SP gibt es im neuen Gesetz zwar eine ganze Reihe von «Sündenfällen». So gebe es etwa nach wie vor Fehlanreize bei den Arzthonoraren. Das neue Gesetz gehe zudem immer noch von einer schädlichen Wettbewerbsideologie aus, sagte Markus Späth (Feuerthalen). Das Personal gehe dabei völlig vergessen.

Das Referendum ergreifen will die SP trotzdem nicht. Dies liegt daran, dass der Kantonsrat bei der zweiten Lesung noch einen «Sündenfall» bereinigte: Künftig darf ein Listenspital keine Behandlungen aus dem Leistungskatalog anbieten, wenn es dafür keinen Leistungsauftrag hat. Das soll Überversorgung verhindern.

Auch die AL sagte Ja zum neuen Gesetz. Es sei illusorisch zu glauben, dass man in ein oder zwei Jahren ein besseres Gesetz hinkriege, sagte Kaspar Bütikofer (Zürich). In einigen Punkten habe sich zwar die Spitallobby durchgesetzt, alles in allem sei es jedoch ein Quantensprung, weil es weniger wettbewerbsorientiert sei. Das Wettrüsten unter den Spitälern sei damit vorbei.

Einer der wichtigsten Punkte im neuen Gesetz ist der Lohndeckel für Kaderärzte, eine direkte Auswirkung der Missstände am Zürcher Universitätsspital. Neu werden Kaderärzte an kantonalen Spitälern höchstens noch 1 Million Franken jährlich verdienen.

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