Eine Pferdehalterin aus dem Kanton Zürich hat gleich zwei Verfahren am Verwaltungsgericht verloren. Ihr droht ein teilweises Tierhaltungsverbot.
Eine Herde von Pferden mit einem Fohlen steht auf einer Wiese. (Symbolbild)
Eine Herde von Pferden mit einem Fohlen steht auf einer Wiese. (Symbolbild) - Pixabay

Eine Pferdehalterin aus dem Kanton Zürich hat gleich zwei Verfahren am Verwaltungsgericht verloren. Sie darf nicht so viele Pferde halten, wie sie gerne möchte. Mit dem Veterinäramt liegt sie deswegen seit Jahren im Streit.

Die Frau würde gerne mindestens 16 Pferde, Fohlen und Ponys halten. Das Veterinäramt hat aber am 1. November 2020 verfügt, dass sie höchstens drei Pferde und deren Fohlen oder zwei Pferde, deren Fohlen und zwei Kleinpferde halten dürfe.

So steht es in einem Urteil, welches das Zürcher Verwaltungsgericht am Donnerstag, 15. September 2022, veröffentlichte. Im Nachgang zur Verfügung hat das Amt 15 Pferde aus dem Betrieb entfernt.

Die Beschwerdeführerin hatte ein Wiedererwägungsgesuch gestellt. Das Halteverbot war eigentlich schon rechtskräftig. Gleichzeitig stellte sie ein Gesuch, um die angeordnete Einschläferung eines ihrer Pferde zu stoppen. Mit beiden Anliegen konnte die Pferdehalterin nicht durchdringen. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerden ab beziehungsweise tritt gar nicht darauf ein.

Bedrohungsmanagement unter Beizug der Kantonspolizei wurde erstellt

Das Urteil zur Tierhaltung zeigt einen gröberen Konflikt auf. So beschreibt das Veterinäramt, dass die Pferdehalterin mindestens drei Mal den Wohnort der Kantonstierärztin aufgesucht und gegen diese und den stellvertretenden Kantonstierarzt mehrfach Beleidigungen und Drohungen ausgesprochen habe. Sie rufe das Veterinäramt regelmässig an und beleidige und belästige Mitarbeitende.

Es habe ein Bedrohungsmanagement unter Beizug des Dienstes Gewaltschutz der Kantonspolizei erstellt werden müssen. Bei der Wegnahme zweier Ponys aus dem Betrieb der Beschwerdeführerin am 18. Mai 2022 hätten schliesslich die begleitenden Polizisten mehrfach einschreiten müssen.

Mängel in der Tierhaltung sind Grund für teilweises Tierhalteverbot

Das teilweise Halteverbot wurde wegen zahlreicher Mängel bei der Tierhaltung ausgesprochen, wie im Urteil zu lesen ist. So seien die Zugangsmöglichkeiten zu den Liegeflächen in den Stallungen ungenügend gewesen. Zwei Pferde seien zudem auf einer stark abgegrasten Weide ohne genügend Schatten gehalten worden.

Im Gruppenstall habe Verletzungsgefahr durch am Boden liegenden Draht bestanden, und die beiden Shetlandponys seien auf einer Weide angebunden gehalten worden und hätten kein Wasser zur Verfügung gehabt.

Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Wasser