Strafe

Zürcher Obergericht bestätigt Strafe für Querulanten

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen 73-jährigen Mann wegen Drohung gegen Behörden sowie Drohung und Gewalt gegen Beamte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Es ordnete zudem eine ambulante Therapie an.

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Das Obergericht in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Mit seinem Verdikt bestätigte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Affoltern. An die Freiheitsstrafe wird dem Mann die halbjährige Untersuchungshaft angerechnet. Eine bedingte Geldstrafe aus einem früheren Urteil muss der Mann nun bezahlen.

Das Urteil bezieht sich auf Vorfälle im Frühling 2018 im Dorf Knonau ZH. Der Schweizer hatte dort Todesdrohungen gegen den Gemeindepräsidenten und einen Gemeinderat ausgestossen. Aus Sicherheitsgründen musste die Gemeindeverwaltung ein paar Tage geschlossen werden. Seiner Festnahme widersetzte sich der Mann gewaltsam.

Hinter den Vorfällen liegt eine lange, komplexe Geschichte eines kreativen aber auch kritischen Mannes, der aufgrund seiner Eigenart und seiner psychischen Erkrankung immer mehr ins Abseits geriet. Mit verschiedenen Behörden geriet er immer wieder aneinander, galt bald als unangenehmer Querulant. Er fühlte sich zunehmend missverstanden und ungerecht behandelt.

Der heute 73-Jährige lebt seit Jahrzehnten in der Gemeinde. Lange war er dort sehr angesehen. Er war als Architekt tätig und arbeitete mit dem regionalen Theater zusammen: Er sorgte für Bühnenbilder und Requisiten - schaffte auch die ausgefallensten Gegenstände herbei. Mit Blick darauf begann er alles Mögliche zu sammeln. Dies tat er immer exzessiver, im Dorf galt er mit der Zeit als Sonderling.

Eine Abwärtsspirale kam in Gang, verstärkt durch eine psychische Erkrankung. Laut der Gutachterin im Strafverfahren liegt eine Zwangsstörung vor, ein «pathologisches Horten» - das Messie-Syndrom. Was er zusammentrug, lagerte er in seinem Haus und auf seinem Grundstück, bis kaum mehr ein Durchkommen war.

Mehrmals wurden Zwangsräumungen angeordnet, gegen die sich der Mann, der inzwischen einen Beistand bekommen hatte, erfolglos wehrte. Und schliesslich brannte eines Nachts sein Haus ab.

Die Brandermittler kamen zum Schluss, dass Brandstiftung vorliege, der Bewohner selbst aber nicht als Verursacher in Frage komme, wie der Verteidiger ausführte. Die Behörden unternahmen aber nicht viel, so dass bis heute der Täter unbekannt ist. Obendrein wartet der Mann noch immer auf die Auszahlung der Versicherungssumme.

Der Beschuldigte sah sich bestätigt in seiner Wahrnehmung der ungerechten Behandlung und des Desinteresses der Behörden an ihm und seinen Angelegenheiten. Er fühlte sich zunehmend in die Enge getrieben. Gegenüber von Bekannten, bei denen er nach dem Brand Unterschlupf gefunden hatte, machte er seiner Wut und Frustration Luft.

Er werde den Gemeindepräsidenten und einen bestimmten Gemeinderat erschiessen und sich dann selbst richten, schimpfte er immer wieder - so lange und so wütend, bis sich die Bekannten ernstlich Sorgen machten und die beiden Behördenmitglieder informierten. Auf die massiven Drohungen hin wurde die Gemeindeverwaltung im Mai 2018 für ein paar Tage geschlossen. Der Mann wurde festgenommen.

In der mündlichen Urteilsbegründung nannte der Gerichtspräsident das Vorgefallene eine «sehr tragische Geschichte». Das Gericht habe eine Therapie angeordnet, auch wenn wenig Aussicht auf Heilung bestehe. Sinnvoll wäre aber für den Mann, friedliche, gewaltlose Handlungsweisen für den Umgang mit schwierigen Situationen zu erlernen.

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