Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Zürcher Kantonsrats hat eine Untersuchung gestartet. Damit soll der Umgang der Justizdirektion mit dem letzte Woche publik gewordenen Datenleck geprüft werden. Die GPK kritisiert Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP).

Die Kommission ist der Meinung, dass sie durch die Justizdirektion (JI) proaktiver hätte informiert werden sollen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die GPK hatte die Justizdirektorin zuvor getroffen und zu den Vorfällen befragt. Themen seien dabei die Administrativuntersuchung und das Vorgehen der JI nach Bekanntwerden des Datenmissbrauchsvorfalls gewesen.

Fehr war zum Zeitpunkt der Vorfalls noch nicht Justizdirektorin, die Administrativuntersuchung hatte sie in Auftrag gegeben. Von den Ergebnissen habe die GPK erst kürzlich erfahren, ebenso vom Ausmass des Vorfalls, heisst es in der Mitteilung. Im März 2021 wurde sie lediglich über die laufende Untersuchung informiert. Diese wurde Ende März 2021 abgeschlossen.

Untersucht werden soll nun, ob die JI die Empfehlungen der Administrativuntersuchung umgesetzt hat und ob der Umgang mit Daten und Informationen in der Direktion heute den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Administrativuntersuchung sollte zeigen, wie es zu dem Datenleck kommen konnte und was es braucht, um solche Vorfälle künftig zu verhindern.

Eine Subkommission arbeitet nun die Ziele und das Vorgehen der Untersuchung aus. Im Raum steht auch eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Bürgerliche Kantonsräte forderten dieses schärfste Untersuchungsinstrument bereits. Entscheiden müsste aber der gesamte Kantonsrat.

Letzte Woche war über eine Anfrage von Kantonsräten und Medienberichte bekannt geworden, dass in den Jahren 2006 bis mindestens 2012 Festplatten der JI unsachgemäss entsorgt wurden und in falsche Hände gerieten.

Diese Woche gab die JI auch noch bekannt, dass Verträge mit den Personen, welche die Daten entsorgten, wohl nicht mehr vorhanden sind. In der Justizdirektion wurden 2019 grosse Mengen Papierakten vernichtet, ohne diese vorher zu digitalisieren. Die Zürcher Staatsanwaltschaft untersucht auch diese Vorgänge.

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