Zürcher Heimbewohner dürfen wieder ins Freie - aber nur mit Maske
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich dürfen wieder ins Freie. Dabei gilt aber eine Maskenpflicht. Die neue Regelung gilt per sofort.

Kehrt der Bewohner oder die Bewohnerin auf das Heimgelände zurück, muss er oder sie während zehn Tagen ständig eine Schutzmaske tragen, wie die Gesundheitsdirektion am Mittwoch mitteilte.
Die Maske darf nur im Einzelzimmer oder beim Essen abgenommen werden. Bei Mehrbettzimmern entscheidet die Heimleitung. Einfach raus ins Freie ist zudem nicht möglich: Der oder die Bewohner müssen ihren Spaziergang bei der Heimleitung anmelden.
Die Ausgangssperre für Alters- und Pflegeheime galt seit dem 20. März. Besuche sind nach wie vor nur ausserhalb der Institutionen möglich - mit genügend Abstand - oder dann in den «Besuchs-Boxen».