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    Zürcher Baurekursgericht lässt 5G-Kritiker abblitzen

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Aus Angst vor schweren Gesundheitsschäden wegen 5G-Antennen sind zwei Zürcher ans Baurekursgericht gelangt. Dieses lässt die beiden Kläger nun aber abblitzen.

    5G Bundesrat
    Über 5000 5G-Antennen stehen in der Schweiz. - Keystone

    Aus Angst vor schweren Gesundheitsschäden wegen 5G-Antennen sind zwei Zürcher ans Baurekursgericht gelangt. Dieses lässt die beiden Kläger nun aber abblitzen. Nach heutigem Kenntnisstand würden 5G-Antennen nicht zu Schäden bei Mensch und Tier führen, heisst es im Urteil.

    Es sei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass der Betrieb von 5G-Antennen die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährde, schreibt das Baurekursgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil.

    Es treffe zwar zu, dass es noch Klärungsbedarf gebe. Es sei jedoch Sache der Forschung, die noch offenen Fragen zu klären und die Öffentlichkeit und die Politik über die allfälligen neuen Erkenntnisse zu informieren. Das Gericht lehnte die Einsprachen gegen die geplanten Antennen deshalb ab.

    Die beiden Anwohner, die je rund 600 Meter von einer geplanten 5G-Antenne entfernt leben, reichten unabhängig voneinander Rekurs ein. Weil die Klagen inhaltlich identisch waren, verhandelte das Baurekursgericht sie gemeinsam. In welcher Gemeinde die Anwohner leben, geht aus dem Urteil nicht hervor.

    Die beiden Anwohner argumentierten sowohl mit der Gesundheit der Menschen, die durch die 5G-Strahlung gefährdet sei, etwa weil diese Krebs auslösen könne und Herzschrittmacher aus dem Takt bringe. Sie befürchteten aber auch, dass die Strahlung ein Insekten- und insbesondere ein Bienensterben auslösen könnte.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwohner können noch ans Verwaltung- und schliesslich ans Bundesgericht gelangen.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Aus Angst vor Gesundheitsschäden haben zwei Zürcher gegen 5G-Antennen geklagt.
    • Das Baurekursgericht liess die beiden Kläger aber abblitzen.

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