Zürcher alt Stadtpräsident wegen Rosengarten vor Gericht
Der ehemalige Zürcher Stadtpräsident Josef Estermann (SP) muss sich am 24. Juni 2022 wegen Rosengartentunnel vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Der Abstimmungskampf zum Rosengartentunnel hat ein juristisches Nachspiel für den Zürcher alt Stadtpräsidenten Josef Estermann, der das Projekt bekämpfte. In Interviews mit der «NZZ» und dem «Tages-Anzeiger» soll er aus Protokollen der kantonsrätlichen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) zitiert haben. Deren Verhandlungen sind aber nicht öffentlich.
Mit den zitierten Passagen wollte Estermann belegen, dass mit dem Tunnelprojekt ein Kapazitätsausbau nicht nur für den öffentlichen Verkehr, sondern auch für den Strassenverkehr angestrebt wird. Aus Sicht der SP, die den Tunnel bekämpfte, war dies eine Zumutung.
Die Kevu reichte daraufhin Strafanzeige gegen Estermann ein. Er soll mit seinen Äusserungen eine «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» begangen haben. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Busse vor. Das Statthalteramt verurteilte den alt Stadtpräsidenten im März 2021 per Strafbefehl zu einer Busse von 800 Franken.
Alt Stadtpräsident akzeptierte die Verurteilung nicht
Estermann akzeptierte diese Verurteilung nicht, weshalb es am 24. Juni 2022 zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht kommt. Gemäss dem Strafbefehl macht er «überwiegendes öffentliches Interesse» geltend. Deshalb seien die Zitate aus den Protokollen nicht strafbar.
Laut Estermann sei den Stimmbürgern versprochen worden, dass der Rosengartentunnel keinen Kapazitätsausbau für Strassenverkehr bringe. In den Kommissionsprotokollen sei die angestrebte Kapazitätserweiterung jedoch offensichtlich gewesen.
Zudem sei der geschützte Prozess der Meinungsbildung der Kevu zum Zeitpunkt der Veröffentlichung längst abgeschlossen gewesen. Estermann war von 1990 bis 2002 Stadtpräsident von Zürich.