Trampilotinnen und Trampiloten der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) dürfen künftig bei der Arbeit Musik hören. Kopfhörer bleiben aber verboten.
Zürcher Tramverkehr der VBZ. (Symbolbild)
Zürcher Tramverkehr der VBZ. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verkehrsbetriebe Zürich erlauben künftig das Musikhören im Führerstand.
  • Sound darf nur mit speziellen Lautsprechern abgespielt werden, Kopfhörer bleiben tabu.
  • Podcasts und Live-Kommentare zu Sportanlässen sind ebenfalls verboten.

Ein einjähriger Pilotbetrieb dazu startet voraussichtlich nach den Sommerferien. Um das Musikhören im Tramführerstand zu ermöglichen, werden in den Fahrzeugen Halterungen für Bluetooth-Lautsprecher installiert, wie die VBZ am Dienstag mitteilten. Die Fahrdienstmitarbeitenden können zu einem günstigen Preis einen bestimmten Lautsprecher-Typ kaufen.

Der Lautsprecher kann genutzt werden, um bei begrenzter Lautstärke Musik zu hören. Nicht erlaubt ist das Hören längerer Sprachbeiträge wie Podcasts oder Liveübertragungen von Sportanlässen. Auch das Bedienen der Geräte während der Fahrt oder die Nutzung von Kopfhörern ist verboten.

Hören Sie beim Autofahren Musik oder Podcasts?

Laut VBZ-Mitteilung haben die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) im Sommer 2022 einen ähnlichen Pilotversuch gestartet und mittlerweile mit positiven Erfahrungen abgeschlossen. Das Musikhören in den BVB-Tramführerständen wird nun definitiv zugelassen.

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