Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden weiterhin möglich
Versammlungsgemeinden im Kanton Zürich sollen wegen der Corona-Pandemie weiterhin Urnenabstimmungen zu Geschäften durchführen können, die normalerweise an Gemeindeversammlungen behandelt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das entsprechende befristete Gesetz zu verlängern.

Die bislang auf den 31. März 2021 befristete Regelung soll bis zum 31. Juni 2021 verlängert werden, heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag.
Gemeindeversammlungen dürfen zwar derzeit trotz der Corona-Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Viele Gemeinden verzichten jedoch aufgrund der Risiken darauf. Mit dem Gesetz, welches nun verlängert werden soll, können sie wichtige Abstimmungen stattdessen an der Urne durchführen.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat laut Mitteilung, die Gesetzesänderung für dringlich zu erklären. So könne sichergestellt werden, dass das Gesetz nahtlos bis zum 31. Juni verlängert werden könne.