Felix Uhlmann, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich, soll begleiten, wie bei der Sammlung Bührle die bisher geleistete Provenienzforschung überprüft werden soll. Diese Personalie haben die Zürcher Kunstgesellschaft sowie Stadt und Kanton Zürich am Montag bekannt gegeben.
e. g. bührle
Blick in die Bührle-Sammlung im neuen Anbau im Kunsthaus Zürich. Die spektakuläre Bührle-Sammlung wird zum handfesten Skandal um Nazi-Fluchtgut, Verharmlosung und Geschichtsklitterung. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Doch nicht nur die Personalie, sondern auch das Konzept, wie diese Evaluation vonstatten gehen soll, steht nun.
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Demnach sind zwei Stufen geplant, eine Vorbereitungs- und eine Hauptphase, in der die eigentliche Überprüfung stattfindet. Auftraggeber sind die Zürcher Kunstgesellschaft sowie die Stadt und der Kanton Zürich. Gemeinsam haben sie nun Einblick in die Vorarbeiten zu den ersten Schritten der tatsächlichen Überprüfung gewährt.

Die Vorarbeit besteht nun darin, dass Rechtsprofessor Uhlmann einen Runden Tisch organisieren soll. Zudem soll er die folgenden Prozesse begleiten und über die Ergebnisse Bericht erstatten.

Oberstes Gebot schon für den Runden Tisch ist die Unabhängigkeit der Expertinnen und Experten. Es sollen «relevante und kritische Stimmen» einbezogen werden, wie es in der Mitteilung heisst. Doch auch der Prozess insgesamt soll «soll unabhängig durchgeführt werden und höchsten wissenschaftlichen Standards genügen».

Ziel des gesamten Prozesses ist, dass Klarheit geschaffen wird, ob die bisher geleistete Provenienzforschung den internationalen Standards entspricht und ob sie ein tragfähiges Fundament für künftige Entscheide im Umgang mit Kunstwerken der Sammlung Bührle ist. Das Expertengremium kann zudem Empfehlungen abgeben, ob beispielsweise einzelne Werke zurückgegeben werden müssten.

Mit den Ergebnissen der Evaluation rechnen die Auftraggeber im ersten Halbjahr 2024. Sie werden auch die Kosten übernehmen. Wie hoch die sein werden, ist jedoch derzeit noch unklar. Die Kosten ergeben sich aus den Vorarbeiten, die der Runde Tisch leisten soll.

Die Überprüfung der bisherigen Provenienzforschung ist im Subventionsvertrag verankert, den Zürich mit der Kunstgesellschaft im vergangenen Frühling geschlossen hat. Oberstes Ziel: «Im Kunsthaus sollen keine Werke gezeigt werden, bei denen es substantiierte Hinweise gibt, dass es sich um NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter handelt», heisst es in der Mitteilung. Bezogen auf die Sammlung Bührle besteht jedoch dieser Verdacht, was im letzten Jahr hohe Wellen geschlagen hat.

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