Stationäre Massnahme für schuldunfähigen paranoiden Täter

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Ein an paranoider Schizophrenie leidender Mann, der im Juli 2017 unvermittelt einen 62-Jährigen angriff und verletzte, wird in eine stationäre Therapie eingewiesen.

    Archiv (Symbolbild)
    Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

    Das Bundesgericht bestätigt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid des Zürcher Obergerichts. Dieses hatte für den zur Tatzeit schuldunfähigen Mann eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.

    Gemäss Gutachten verfügt der Mann über eine stark eingeschränkte Impulskontrolle. Er konsumiert verschiedene Suchtmittel, von denen er abhängig ist. In den vergangenen Jahren ist er mehrmals in psychiatrische Kliniken eingewiesen worden. Die Medikamente hat er immer wieder verweigert.

    Aufgrund dieser Ausgangslage, stützt das Bundesgericht die Sicht der Vorinstanz, wonach eine ambulante Therapie beim Beschwerdeführer nicht zielführend wäre und damit nicht zur Verringerung des Risikos einer weiteren Gewaltanwendung führe.

    Der psychisch Kranke hatte 2017 in Bülach einem an einer Bushaltestelle wartenden Mann zunächst eine Getränkedose angeworfen. Danach schlug er auf sein Opfer ein, packte es am Kopf und schlug es gegen einen Metallpfosten.

    Als der Angegriffene zu Boden stürzte, trat der Täter auf diesen ein. Das Opfer erlitt verschiedene Verletzungen an Kopf, Hand und Rippen - darunter mehrere Frakturen. (Urteil 6B_85/2019 vom 15.05.2019)

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