Am 27. September findet die Abstimmung zur kantonalen Vorlage «Zusatzleistungsgesetz (ZLG) (Änderung vom 28. Oktober 2019; Beiträge des Kantons)» statt.
Verwaltung - Symbolbild

Mit der Änderung des Zusatzleistungsgesetzes (ZLG) sollen die Unterschiede bei der Belastung der Gemeinden durch Sozialkosten reduziert werden. Dies wird erreicht, indem der Kanton seinen Kostenanteil für die Zusatzleistungen zur AHV und IV von 50 Prozent auf neu 70 Prozent erhöht. Dadurch werden insbesondere diejenigen Gemeinden substantiell entlastet, in welchen ein überdurchschnittlicher Anteil der älteren und sozial schwächeren Menschen des Kantons lebt.

Der Ausgleich wird durch einen Plafond bei 125 Prozent der durchschnittlichen Bruttokosten nach oben begrenzt. So wird die zusätzliche Belastung des kantonalen Haushalts durch die Vorlage begrenzt. Aufgrund ihrer hohen Belastung ist die Stadt Zürich vom Plafonds besonders betroffen.

Überdurchschnittliche Kosten für die Stadt Zürich

Die Kosten für Sozialleistungen sind im Kanton Zürich ungleich verteilt. Vor allem in den Städten und Agglomerationen wohnen mehr Menschen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind.

Bei den Zusatzleistungen für Rentnerinnen und Rentner sind die Belastungen für die Gemeinden in den letzten Jahren weiter auseinandergedriftet. Die durchschnittliche Belastung pro Kopf liegt bei rund 600 Franken (Stand 2018), wobei der Betrag je nach Gemeinde zwischen 100 bis über 900 Franken pro Kopf liegt. Je mehr ältere und sozial schwache Menschen in einer Gemeinde leben, umso höher liegen die entsprechenden Kosten.

Sinnvoller Kompromiss für den ganzen Kanton

Für den Stadtrat gehören Fairness und Solidarität zwischen den Gemeinden zu den wichtigen Pfeilern einer erfolgreichen Zusammenarbeit im Kanton Zürich. Wachsende Disparitäten zwischen den Gemeinden schwächen den Zusammenhalt der Gesellschaft. Deshalb begrüsst der Stadtrat Massnahmen, um Unterschiede bei denjenigen Sozialkosten zu verringern, die durch die Gemeinden nicht beeinflusst werden können.

Der Kantonsrat hat gemeinsam mit besonders betroffenen Gemeinden und unter Einbezug des Gemeindepräsidentenverbandes eine ausgewogene Lösung erarbeitet, die das Problem am richtigen Ort angeht und für eine solidarische Finanzierung sorgt. Die unterschiedlichen Belastungen der Gemeinden werden massgeblich verringert.

Der Stadtrat unterstützt die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes, weil es einen fairen Ausgleich zwischen den Gemeinden schafft, indem die Lasten ausgeglichener zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden.

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