Städtische Wohnung darf nicht auf Plattform angeboten werden
Weil der Mieter einer städtischen Wohnung in Zürich diese auf der Plattform booking.com zur Untervermietung angeboten hat, bekommt er nun eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall droht ihm die Kündigung.

Das Mietreglement verbietet solche Untervermietungen. Dort heisst es ausdrücklich: «Wiederholte kurzzeitige Untervermietungen eines Teils oder der ganzen Wohnung über Vermietungsplattformen oder andere Organisationsformen sind unzulässig», wie Liegenschaften Stadt Zürich am Freitag mitteilte.