Erst 55 Halter stellen in Zürich Gesuch für Rottweilerhaltung
Erst 55 Gesuche für das Halten von Rottweilern sind beim Zürcher Veterinäramt eingegangen, wie dieses am Donnerstag mitteilte.

Beim Zürcher Veterinäramt sind bisher erst 55 Haltegesuche für Rottweiler eingegangen. Dies gab das Veterinäramt am Donnerstag auf Anfrage von Keystone-SDA bekannt.
Die Zürcher Rottweiler-Halterinnen und -Halter lassen sich offenbar Zeit mit dem neu eingeführten Haltegesuch für ihre Vierbeiner: Erst jeder oder jede sechste hat beim Veterinäramt ein Gesuch gestellt, den Hund weiterhin halten zu dürfen.
Bis Ende Juni haben die Halterinnen und Halter noch Zeit, den Antrag einzureichen. Verpassen sie die Frist, machen sie sich strafbar.
Frist bis Ende Juni – Strafbarkeit bei Versäumnis
Im Kanton Zürich sind rund 350 Rottweiler registriert. Weil im vergangenen Jahr mehrere Kinder von Rottweilern angegriffen wurden, entschied die Regierung, die Anschaffung dieser Rasse auf Anfang 2025 zu verbieten. Wer bereits einen Rottweiler besitzt, braucht eine Bewilligung und muss mit dem Hund zum Wesenstest.
Zudem wird jemand vom Veterinäramt eine Besuchskontrolle bei den Haltern zu Hause durchführen. Die neue Regelung gilt auch für Mischlingshunde mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Anteil.
Besuchskontrollen und Regelungen für Mischlingshunde
Das Halteverbot wird bald auch Thema im Kantonsrat: Ein Bürger, der als Hundetrainer arbeitet, fordert in einer neuen Einzelinitiative die Aufhebung des Rasseverbots.
Ein solches Verbot sei verallgemeinernd und verkenne sowohl den aktuellen Stand der Wissenschaft als auch die langjährige Erfahrung vieler Fachpersonen, schrieb der Hundetrainer in seinem Vorstoss. Ein generelles Halteverbot schaffe keine Sicherheit, sondern führe zu versteckter und mangelhafter Unterbringung dieser Tiere.
Debatte um Rasseverbot – Kritik von Fachleuten
Dadurch würden exakt jene Risiken entstehen, die das Verbot zu verhindern vorgebe. Werde ein Rottweiler wegen seiner Rasse verteufelt oder isoliert, führe dies zu Verhaltensauffälligkeiten. Der Kantonsrat wird in einer der kommenden Sitzungen über den Vorstoss debattieren. Dass sich die Regierung bereit zeigt, das Verbot aufzuheben, ist jedoch unwahrscheinlich.
Auch vor Gericht sind die Rottweiler noch ein Thema: Der Schweizer Rottweiler Club (SRC) und der Zürcher Hundeverband reichten beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid ein. Diese Beschwerde ist noch hängig.